Mieter haben das Recht, nicht jeder Forderung des Vermieters zuzustimmen, insbesondere bei Mieterhöhungen, die nicht zuvor vereinbart wurden. In vielen Fällen erhalten Mieter eine Benachrichtigung über eine Mietpreiserhöhung vom Vermieter, die mit einer Sympathiebekundung verbunden ist, um den Mieter zu mildern. Doch die Zustimmung des Mieters ist nicht immer notwendig, da es auch einvernehmliche Mieterhöhungen gibt, die eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfordern.
Eine einvernehmliche Mieterhöhung tritt in Kraft, wenn beide Parteien zustimmen, oft aufgrund gestiegener Kosten, Renovierungen oder anderen Veränderungen im Mietobjekt. Diese Vereinbarung bedarf einer schriftlichen Bestätigung, die den neuen Mietpreis, den Zeitpunkt der Erhöhung und die Unterschrift beider Parteien enthalten muss. Einvernehmliche Mieterhöhungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen, ohne Einschränkungen durch Mietspiegel.
Mieter sollten Angebote zu einvernehmlichen Mieterhöhungen nicht vorschnell akzeptieren, da eine einmalige Zustimmung bereits bindend ist. Es ist ratsam, die Begründung für die Mieterhöhung zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie gerechtfertigt ist. Wenn die Miete bereits die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt, ist eine weitere Erhöhung möglicherweise nicht zulässig. Vermieter können auch einseitige Mieterhöhungen vornehmen, abhängig von den im Mietvertrag festgelegten Vereinbarungen.
Bei Unsicherheiten bezüglich einer Mieterhöhung können Mieter sich an Mietrechtsberatungsstellen oder Behörden wenden, um Beratung über ihre Rechte zu erhalten. Es ist wichtig, dass Mieter ihre Rechte verstehen und keine Zahlungen tätigen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.