
Stefan Brömmelhaus ist seit Ende des letzten Jahres neuer Leiter des Fachbereichs Finanzen der Stadt Ahaus. Der 31-Jährige ist gebürtiger Ahauser und bringt umfangreiche Erfahrungen im Finanzwesen mit. Seit 2017 ist er im Fachbereich tätig und war bislang für die Anlagenbuchhaltung, den Haushalt und den Jahresabschluss verantwortlich. Zuletzt hatte er die Position des stellvertretenden Fachbereichsleiters inne, die er seit Oktober 2023 ausübte.
Brömmelhaus absolvierte zunächst eine Ausbildung im mittleren Dienst beim Kreis Coesfeld und schloss anschließend den Studiengang Bachelor of Laws bei der Stadt Ahaus ab. Im Jahr 2022 beendete er seinen Master-Studiengang an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. In seiner neuen Rolle übernimmt er wichtige Aufgaben, darunter die langfristige Finanzplanung, die Abwicklung der Grundsteuerreform sowie die Aufstellung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen. Er tritt die Nachfolge von Marco Schröder an, der zum städtischen Beigeordneten gewählt und ernannt wurde.
Informationen zur Grundsteuerreform
In einem weiteren Zusammenhang mit den Finanzen der Stadt Ahaus appelliert die Stadt an Grundstückseigentümer, ihre Grundsteuererklärung rechtzeitig beim Finanzamt Ahaus einzureichen. Die Frist zur Abgabe der Erklärung endete am 31. Oktober 2022. Die Abgabe der Erklärung ist online über das Portal ELSTER möglich. Alternativ können Grundstückseigentümer auch andere Software-Anbieter, wie den Online-Service des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“, nutzen.
Die Stadt Ahaus betont, dass sie nicht an der Verarbeitung der eingereichten Erklärungen beteiligt ist. Zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung der Grundsteuererklärungen ist das Finanzamt Ahaus. Für individuelle Rückfragen steht eine Grundsteuer-Hotline von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Ahaus kann unter der Nummer (02561) 929-1959 erreicht werden. Zudem sind einige grundstücksbezogene Daten im digitalen Grundsteuerportal abrufbar, die auf Informationen aus dem Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwerten zum Stichtag 1. Januar 2022 basieren.