Versicherung

Achtung! 40% der Rentenbescheide könnten fehlerhaft sein! So schützt ihr euch!

Rentenberater Christian Lindner warnt Rentner eindringlich davor, sich blind auf die Richtigkeit ihrer Rentenbescheide zu verlassen. In seinen Erkenntnissen zeigt sich, dass etwa 40% der von ihm überprüften Bescheide fehlerhaft sind, was in der Folge zu geringeren Rentenzahlungen führen kann. Diese alarmierenden Zahlen wurden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) relativiert, die im Jahr 2023 rund zwei Millionen Rentenbescheide ausgestellt hat, von denen nur etwa 0,6%, also circa 1.000 Fälle, tatsächlich fehlerhaft waren, wie HNA berichtete.

Die DRV gibt an, dass von den rund 154.000 Widersprüchen, die im Jahr 2023 eingelegt wurden, in über einem Viertel der Fälle (25,8% beziehungsweise 39.700) Bescheide im Abhilfeverfahren korrigiert wurden. Häufig lag dies an nachträglich eingereichten Unterlagen, die im zunächst ausgestellten Bescheid fehlten. Laut DRV bestehen umfassende Kontroll- und Qualitätssicherungsmechanismen, die das Risiko für Fehler stark reduzieren. Diese Maßnahmen führen dazu, dass Fehler, sobald sie entdeckt werden oder neue Informationen vorliegen, von Amts wegen korrigiert werden.

Vorsicht bei fehlenden Informationen

Laut der Deutschen Rentenversicherung ist es für Versicherte entscheidend, darauf zu achten, dass ihr Versicherungsverlauf lückenlos und sämtliche relevanten Informationen im Rentenantrag korrekt angegeben sind. Insbesondere Zeiten wie Schulbildung, Studium und Kindererziehung müssen eigenständig beantragt werden. Der erste Versicherungsverlauf wird den Versicherten zusammen mit der ersten Renteninformation übermittelt, sobald sie 27 Jahre oder älter sind und mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Bei Fragen oder Unsicherheiten zu Rentenbescheiden können Versicherte sich an die kostenlosen Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV oder an ehrenamtliche Versichertenberater wenden. Eine Kontenklärung kann ebenfalls beantragt werden, um fehlende Zeiten zu ergänzen. Die DRV empfiehlt zudem, den eigenen Versicherungsverlauf bereits vor dem Erhalt des Rentenbescheids zu überprüfen, insbesondere ab dem 27. Lebensjahr, um mögliche Lücken rechtzeitig zu schließen.

Widerspruch einlegen und Überprüfung anfordern

Wenn Rentner innerhalb eines Monats nach Erhalt ihres Bescheids Widerspruch einlegen oder einen Überprüfungsantrag stellen möchten, steht ihnen dieses Recht zu. Die Möglichkeit einer Überprüfung besteht auch viele Jahre nach der Ausstellung des Bescheids, wobei Nachzahlungen bis zu vier Jahre rückwirkend möglich sind. Im Jahr 2024 bestätigte die DRV, dass von insgesamt zwei Millionen erlassenen Rentenbescheiden rund 159.000 Widersprüche bearbeitet wurden, jedoch lediglich 0,8% (etwa 1.200 Fälle) tatsächlich fehlerhaft waren, wie in den Daten von Deutsche Rentenversicherung dargelegt.

Insgesamt ist es unerlässlich, dass Versicherte ihre Daten sorgfältig überprüfen und Änderungen in persönlichen Verhältnissen schnellstmöglich der Rentenversicherung mitteilen. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Rentenbezüge korrekt berechnet und rechtzeitig ausgezahlt werden.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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