
Am 15. Mai 2025 trat Lars Klingbeil zum zweiten Mal als Vizekanzler und Finanzminister im Deutschen Bundestag auf. In einer Sitzung, die vor der bedeutenden Regierungserklärung von Friedrich Merz stattfand, stellte er seine visionären Pläne für die kommenden vier Jahre vor. Klingbeil erhob kleine Stimmen und erhielt Lob für den geordneten Machtwechsel von der alten zur neuen Regierung. Dabei dankte er ausdrücklich dem ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz und seinem Amtsvorgänger Jörg Kukies.
Klingbeil betonte in seiner Ansprache die zentralen Maßnahmen des Koalitionsvertrages, wonach Deutschland schneller, einfacher und gerechter werden soll. Sein wichtigstes Ziel sei es, das Land wieder auf Wachstumskurs zu bringen, was auch die Einführung eines „Investitionsboosters“ umfasst. Dieser umfasst verbesserte Abschreibebedingungen für Unternehmen und eine Senkung der Körperschaftsteuer.
Finanzielle Herausforderungen und Infrastruktur
Besonders alarmierend ist der Rückgang der angekündigten Investitionsprojekte aus dem Ausland, der im letzten Jahr um 17 Prozent gefallen ist. Dies stellt den niedrigsten Stand seit 2011 dar und verdeutlicht die Dringlichkeit von Klingbeils Ankündigung eines 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens für Infrastruktur, das über einen Zeitraum von zwölf Jahren laufen soll. Für die aktuelle Legislaturperiode sind Ausgaben von rund 150 Milliarden Euro geplant, allerdings ist dafür ein Gesetzesentwurf nötig. Dieser soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli vorgelegt und beraten werden.
Klingbeil machte erneut deutlich, dass neben den öffentlichen Investitionen auch private Kapitalzuflüsse dringend benötigt werden. Trotz der Ankündigungen zur Förderung der Wirtschaftsstruktur durch steuerliche Entlastungen machte der Vizekanzler einen Hinweis auf den Finanzierungsvorbehalt aller Maßnahmen im Koalitionsvertrag. Er warnte, dass die Steuereinnahmen voraussichtlich geringer ausfallen werden, was zu höheren Kreditaufnahmen von über 33 Milliarden Euro in diesem Jahr führen könnte.
Geplante steuerpolitische Neuregelungen
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, veröffentlicht am 9. April 2025, sieht weitreichende steuerpolitische Neuregelungen vor. Insbesondere zur Unternehmensbesteuerung sind klare Schritte angekündigt. Hierzu gehört die Einführung eines Investitions-Boosters, der eine degressive Abschreibung von 30% auf Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025 bis 2027 vorsieht. Die Körperschaftsteuer soll in fünf Schritten um jeweils 1 Prozentpunkt gesenkt werden, beginnend am 1. Januar 2028.
In der aktuellen Situation ist die Körperschaftsteuer nach wie vor auf 15%, mit dem Ziel der Absenkung auf 10% ab 2028. Jedoch bleibt unklar, wie genau diese Absenkungsschritte umgesetzt werden, da auch die Finanzierung vorerst ungeklärt ist. So spricht der Koalitionsvertrag beispielsweise von einer Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 auf 280 Prozent, wofür die Zustimmung im Bundesrat ungewiss bleibt, da Union und SPD dort keine Mehrheit besitzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass trotz einiger positiver Ansätze zur Steuerentlastung für Unternehmen, viele Herausforderungen bestehen bleiben, die eine klare Finanzierungsstrategie erfordern, um die gesetzten Ziele effektiv zu erreichen.