
Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters in Deutschland erheblich vereinfacht. Die neue Regelung, die an Werktagen einen technischen Wechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglicht, soll die bisherigen langen Wartezeiten von bis zu drei Wochen verkürzen. Diese Maßnahme ist Teil einer EU-Richtlinie und wurde im Energiewirtschaftsgesetz verankert. Der technische Wechsel, welcher die Umstellung des Anbieters betrifft, lässt jedoch die bestehenden Kündigungsfristen unberührt, die weiterhin einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit betragen, wie MDR berichtet.
Die Grundvoraussetzung für den schnellen Anbieterwechsel ist die Einführung der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Nummer dient der eindeutigen Identifikation der Verbrauchsstellen und bleibt bei einem Zählerwechsel konstant. Verbraucher sollten die MaLo-ID und ihre Zählernummer jedoch nicht leichtfertig weitergeben, um Probleme zu vermeiden. Durch die MaLo-ID können die Anbieter den Wechselprozess automatisiert durchführen, was weiteren Wettbewerb unter den Anbietern anregen soll.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Konsequenzen
Mit der neuen Regelung sind auch wichtige Fristen verbunden. Ab dem 6. Juni 2025 wird es keine Möglichkeit mehr geben, einen Stromanbieter rückwirkend nach einem Umzug anzumelden. Das bedeutet, dass Verbraucher ihre Versorgungsanträge rechtzeitig stellen müssen. Auf die Fristen muss besonders geachtet werden, da bei einer verspäteten Vertragskündigung der Grundversorger einspringt, der oftmals mit höheren Preisen arbeitet. Diese Umstellung schafft die Notwendigkeit, dass sowohl Vor- als auch Nachmieter sich über Kosten und Verträge einig werden müssen, insbesondere wenn der Vormieter seinen Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt hat.
Damit die Umstellung reibungslos verläuft, wird empfohlen, die Zählerstände am Tag des Ein- oder Auszugs genau zu dokumentieren und in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Dies hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden und die korrekten Verbräuche zu erfassen.
Sicherheitsaspekte und weitere Hinweise
Verbraucher sind zusätzlich vor unseriösen Geschäftspraktiken gewarnt, insbesondere vor Haustürverkäufern, die möglicherweise unerwünschte Verträge anbieten. Alle neu abgeschlossene Verträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Es lohnt sich, diesen Aspekt zu berücksichtigen, um unerwünschte finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden.
Ab 2026 werden die Wechselprozesse weiter optimiert, sodass auch hier eine Pflicht zur Umsetzung von 24-Stunden-Wechseln bestehen soll, während der Wechsel des Gaslieferanten von diesen Änderungen zunächst unberührt bleibt, mit geplanten Anpassungen jedoch erst frühestens im Oktober 2026.
Die Bestrebungen um die Reform des Wechselprozesses und die neuen gesetzlichen Regelungen sollen insgesamt zu einem dynamischeren Markt führen, in dem die Anbieter mit attraktiven Preisen und Bedingungen um die Gunst der Verbraucher konkurrieren können, so Verbraucherzentrale Niedersachsen. Verbraucher werden daher ermutigt, sich frühzeitig um ihre Stromversorgung zu kümmern und ihre Anbieter rechtzeitig zu informieren.