
Bei der Bürgerversammlung in Altenstadt am 17. Mai 2025, die im Gasthof Janser stattfand, präsentierte Bürgermeister Andreas Kögl eine Vielzahl wichtiger Informationen zu den Finanzen der Gemeinde. Trotz einiger leerer Plätze fanden sich ausreichend Bürger ein, um sich über aktuelle Themen zu informieren. Im Fokus standen der Einwohnerstand, der Haushalt und geplante Investitionen. Laut den bereitgestellten Informationen hatte die Gemeinde im Jahr 2024 eine konstante Einwohnerzahl von 3.498, mit 27 Geburten und 25 Sterbefällen.
Der Verwaltungshaushalt für 2024 beläuft sich auf ca. 8,3 Millionen Euro. Die größte Einnahmequelle stellte die Einkommensteuerbeteiligung mit fast 2,5 Millionen Euro dar. Die Gewerbesteuer für das Jahr 2024 war mit 934.000 Euro deutlich rückläufig im Vergleich zu fast 2,9 Millionen Euro im Jahr 2022. Die Prognose für 2025 sieht eine Erhöhung auf etwa 1,5 Millionen Euro vor. Negative Aspekte kamen hinzu: Die Gemeinde erhält keine Schlüsselzuweisung mehr, nachdem im Vorjahr 400.000 Euro zur Verfügung standen.
Investitionen und Ausgaben
Die höchsten Ausgaben resultieren aus der Kreisumlage, die nahezu 2,9 Millionen Euro beträgt. Der Vermögenshaushalt für 2024 wird mit knapp 3,4 Millionen Euro angesetzt. Ein bedeutender Teil dieses Budgets wird in neue Projekte fließen, darunter nahezu eine Million Euro für die neue Ortsdurchfahrt Schwabniederhofen und die Hohenfurcher Straße. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Planung eines Neubaus für den Kindergarten und die Sanierung der Sonnenstraße, für die die Kosten auf rund 2 Millionen Euro geschätzt wurden, wobei bereits 400.000 Euro Rücklagen vorhanden sind.
Zusätzlich wurde die Unterstützung für das alte Feuerwehrhaus mit 8.000 Euro und die Ersatzbeschaffung für ein Löschfahrzeug (LF) 20, für die ein Eigenanteil von 435.000 Euro eingeplant ist, bekannt gegeben. Bürgermeister Kögl wies auch auf die Notwendigkeit einer demographischen Quartiersplanung hin, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Im Kontext der kommunalen Finanzen ist es wichtig, die Entwicklungen der Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer B im Jahr 2024 zu beleuchten. Diese Hebesätze unterliegen signifikanten Änderungen, die durch eine aktive kommunale Finanzaufsicht bedingt sind. So haben 14,8 Prozent der Gemeinden ihren Gewerbesteuerhebesatz erhöht, was zum Teil auf die Bemühungen zurückzuführen ist, Deckungslücken zu schließen. Auch die Grundsteuer B erfährt eine Erhöhung um 14 Prozentpunkte auf 568 Prozent.
Diese Erhöhungen sind nicht nur lokal relevant, sondern haben auch Auswirkungen auf die Standortwahl von Unternehmen in Deutschland. Die durchschnittliche steuerliche Belastung liegt bei etwa 30 Prozent, was im internationalen Vergleich zu den höchsten Werten zählt. Hohe Gewerbesteuerbelastungen können für viele Unternehmen, insbesondere im Dienstleistungssektor, erhebliche Wettbewerbsnachteile mit sich bringen, was auch die Ansiedlung neuer Firmen betrifft.
Die finanzielle Situation der Gemeinden steht unter Druck, insbesondere durch steigende Kosten für Dienstleistungen und die Integration von Geflüchteten. Bund und Länder sind daher gefordert, die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern, um Steuererhöhungen zu vermeiden. Die Diskussion um die steuerlichen Rahmenbedingungen bleibt angesichts dieser Entwicklungen ein zentrales Thema in der Gemeindepolitik.