Versicherung

Rentenansprüche: So sichern sich Eltern trotz fehlender Zahlungen!

In Deutschland erhalten Personen, die nie gearbeitet haben, keine staatliche Rente. Eine Ausnahme bilden Eltern, die mehr als ein Kind großgezogen haben, da sie durch diese Kindererziehungszeiten Rentenansprüche erwerben können. Laut berichte Stern bietet der Staat jedoch Unterstützung für diejenigen, die sich nicht selbst versorgen können. Hier kommen zwei wesentliche Programme ins Spiel: das Bürgergeld und die Grundsicherung.

Das Bürgergeld, früher bekannt als Arbeitslosengeld II, richtet sich an arbeitsfähige Personen unter der Regelaltersgrenze. Die Grundsicherung hingegen ist für jene gedacht, die weniger als 1.062 Euro monatlich zum Leben haben und nicht ausreichend in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Grundsicherung deckt den Lebensunterhalt, Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Damit stehen die verschiedenen Unterstützungsformen in direktem Zusammenhang mit den individuellen Lebenssituationen der Antragsteller.

Anspruch auf Grundsicherung

Die Grundsicherung kann beantragt werden, sowohl beim Sozialamt als auch bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Leistung wird für einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Wichtig ist, dass Empfänger zunächst ihr Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Außerdem müssen nahe Angehörige, wie Eltern oder Kinder, für den Unterhalt herangezogen werden, wenn ihr Jahresgehalt über 100.000 Euro liegt.

Die Grundsicherung ist für verschiedene Personengruppen verfügbar. Dazu gehören Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen ab 18 Jahren. Voraussetzung für den Bezug dieser Leistung ist zudem der Wohnsitz in Deutschland. Gemäß einer Faustregel könnte Einkommen unter 1.062 Euro einen Anspruch auf Grundsicherung begründen. Die Ermittlung der dauerhaften Erwerbsminderung erfolgt durch den Sozialhilfeträger.

Einkommens- und Vermögensgrenzen

Die Berechnung der Grundsicherung basiert auf dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Bei der Einkommensberechnung werden verschiedene Posten berücksichtigt, wie z.B. Erwerbseinkommen, Renten, Unterhaltszahlungen sowie Kindergeld. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen bestimmte Einkünfte nicht angerechnet werden, wie beispielsweise ein Teil des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit oder Pflegegeld.
Zu den Vermögenswerten, die vor Beantragung aufgebraucht werden müssen, zählen Bargeld, Wertpapiere und Immobilien. Allerdings gibt es auch Freibeträge: Alleinstehende dürfen bis zu 10.000 Euro und Verheiratete bis zu 20.000 Euro haben, ohne dass es auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Zusammengefasst zeigt sich, dass es für Personen ohne eigene Renteneinnahmen verschiedene Möglichkeiten gibt, Unterstützung zu erhalten, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen zu den genauen Anforderungen und dem Antragsprozess sind auf den jeweiligen Webseiten der Stern und der Deutschen Rentenversicherung zu finden.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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