
Die neue schwarz-rote Regierung in Deutschland hat eine umfassende Initiative zur Stärkung der Infrastruktur und des Klimaschutzes ins Leben gerufen. Ein Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro wurde beschlossen, um dringend benötigte Investitionen zu ermöglichen. Der Koalitionsvertrag, unterzeichnet von Kanzler Friedrich Merz, sieht vor, dass bis zu 100 Milliarden Euro über die Länder an die Kommunen fließen.Fuldaer Zeitung berichtet, dass die Infrastruktur in Deutschland vielerorts marode ist und ein entschlossenes Handeln erforderlich erscheint.
Der Bürgermeister von Tann, Mario Dänner, äußerte, die Kommunen seien chronisch unterfinanziert und hofft auf eine „nicht unerhebliche Summe“ aus dem Sondervermögen, um die nötigen Projekte zu realisieren. Er fordert eine unbürokratische Mittelvergabe ohne Zweckbestimmungen und betont die Notwendigkeit der Entbürokratisierung sowie das Senken von Mindeststandards.
Finanzielle Unterstützung für Kommunen
Ähnliche Hoffnungen äußerte Peter Klug, Bürgermeister von Bad Salzschlirf, der mit etwa vier Millionen Euro aus dem Sondervermögen für seine finanzschwache Gemeinde rechnet. Aktuell steht Bad Salzschlirf vor der Herausforderung eines Schuldenstands von 13,83 Millionen Euro. Während die Stadt Fulda sich zurückhaltend zu den Auswirkungen des Sondervermögens äußert, hat der Landkreis Fulda bislang keine konkreten Informationen zur Mittelverteilung erhalten.
Der Bundesrat hat dem Schuldenpaket zugestimmt, das eine Änderung des Grundgesetzes beinhaltet. Dies ermöglicht, dass bestimmte Ausgaben nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Dazu zählen unter anderem Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten.Taylor Wessing informiert darüber, dass ab einem Anteil von 1% des Bruttoinlandsprodukts diese Ausgaben nicht in die Schuldenbremse einfließen.
Geplante Investitionen und deren Implementierung
Das neue Sondervermögen wird für Infrastrukturprojekte sowie für die Klimaneutralität bis 2045 verwendet. Von den 500 Milliarden Euro fließen 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds, während die übrigen 100 Milliarden den Bundesländern für Infrastruktur zur Verfügung stehen. Ein Errichtungsgesetz des Bundestages ist erforderlich, um die Änderungen umzusetzen. Die Investitionen müssen „zusätzlich“ sein, was bedeutet, dass der Investitionsanteil im Bundeshaushalt 10% der Gesamtausgaben ohne Sondervermögen übersteigen muss.
Die konkreten Verwendungen der Mittel sind noch nicht endgültig festgelegt. Erste Tendenzen aus den Koalitionsverhandlungen zeigen jedoch, dass es um den Ausbau und die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur, Krankenhausinvestitionen sowie die Verbesserung der Energieinfrastruktur und der Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur geht. Auch die Deutschen Bahn hat einen Bedarf von 148 Milliarden Euro angemeldet, mit insgesamt 290 Milliarden Euro Investitionsbedarf bis 2034.
Insgesamt zeigt sich ein hoher Finanzierungsbedarf für die Verkehrsinfrastruktur, das Gesundheitswesen und den Bildungsbereich, während auch Unternehmen durch öffentliche Aufträge und Förderprogramme von dem Sondervermögen profitieren können. Die konkrete Ausgestaltung der Mittelverwendung wird stark von der zukünftigen Bundesregierung abhängen.