
Am 18. Mai 2025 um 18:05 Uhr hielten Beamte der Polizeidirektion Altenburger Land ein pocketbike in der Zirndorfer Straße in Meuselwitz an. Dieses Fahrzeug, das für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen war, wurde von einem 16-jährigen Fahrer gesteuert, der keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Pocketbike außerdem nicht versichert war. Diese festgestellten Verstöße führten dazu, dass den Beamten die Weiterfahrt des Fahrers untersagten und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Die Informationen stammen aus einer Meldung der Landespolizeiinspektion Gera, die gegen 11:50 Uhr an diesem Tag veröffentlicht wurde, und verdeutlichen die Dringlichkeit der Thematik rund um die Nutzung von Pocketbikes im Straßenverkehr.
In diesem Zusammenhang sind Pocketbikes in Deutschland ein immer wiederkehrendes Thema, insbesondere bezüglich ihrer Verkehrssicherheit. Laut den Bestimmungen sind sie nicht für den Straßenverkehr geeignet und dürfen ausschließlich auf Rennstrecken gefahren werden. Pocketbikes sind kleine Motorräder, die Geschwindigkeiten von 60 km/h oder mehr erreichen können und in der Regel mit einem Zweitaktmotor ausgestattet sind. Damit sie legal betrieben werden können, ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich.
Risiken und rechtliche Konsequenzen
Ein Beispiel für die Risiken, die mit dem Fahren eines Pocketbikes verbunden sind, ist das jüngste Ereignis in Regensburg, wo ein fünfjähriges Mädchen auf einem Pocketbike von der Polizei gestoppt wurde. Das Kind fuhr, unter Aufsicht ihrer Eltern, auf einem Parkplatz der Donau-Arena. Auch in diesem Fall war das Pocketbike nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und besaß keine Versicherung. Zudem hätte das Mädchen wegen der Höchstgeschwindigkeit des kleinen Motorrades eine Fahrerlaubnis benötigt. Da das Kind strafunmündig ist, müssen nun die Eltern mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ihnen droht eine Anzeige aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Zulassung, was erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringt, da für Pocketbikes keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.
Zusammenfassend zeigt sich, dass sowohl die Nutzung von Pocketbikes durch Jugendliche als auch durch kleine Kinder im öffentlichen Raum problematisch ist. Die rechtlichen Bestimmungen sind klar, und die Behörden sind angehalten, bei Verstößen zu handeln, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit einer intensiveren Aufklärung und Sensibilisierung der Eltern und Fahrer über die gesetzlichen Regelungen und Risiken rund um Pocketbikes.