Wirtschaft

SCHWEIZ UND USA: Überraschender Deal zum Austausch von Sanktionsinfos!

Die USA und die Schweiz haben eine bedeutende Vereinbarung getroffen, die einen erleichterten Informationsaustausch über Sanktionen zwischen den beiden Ländern ermöglicht. Diese Absichtserklärung, auch als Memorandum of Understanding (MoU) bekannt, wurde am 9. Mai 2022 abgeschlossen, jedoch erst jetzt öffentlich bekannt gegeben. Die Vereinbarung wurde vom amerikanischen Schatzamt veröffentlicht und von Simon Plüss vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sowie Lisa M. Palluconi von der Office of Foreign Assets Control (Ofac) unterzeichnet. Laut der NZZ wird dieser Austausch dazu beitragen, die Überwachung und Umsetzung von Sanktionen, die in beiden Ländern gelten, effektiver zu gestalten und zu koordinieren. NZZ berichtet, dass …

Die Herausforderungen des Informationsaustausches sind jedoch nicht zu unterschätzen. Trotz der positiven Aspekte der Vereinbarung bestehen in der Schweiz Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die früheren kritischen Äußerungen des ehemaligen Botschafters Scott Miller zur internationalen Zusammenarbeit mit den USA. Dadurch wird die Überraschung über die Einigung verstärkt. Die Task-Force Klepto-Capture, die sich mit der Sanktionierung von Oligarchen beschäftigt hat, wurde kürzlich aufgelöst, was Fragen zur zukünftigen Zusammenarbeit aufwirft. Das Seco relativiert die Bedeutung dieser Vereinbarung und kündigt die Prüfung weiterer MoUs zur Zusammenarbeit an.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Vereinbarung

Die Absichtserklärung schafft keine neuen rechtlichen Verpflichtungen oder Rechte und hat auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Sanktionspolitik des Schweizer Bundesrats. Die Grundlage für die Vereinbarung ist das Embargogesetz, und Informationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn die Zustimmung des Informierenden vorliegt oder gesetzliche Vorgaben dies verlangen. Zudem wird klargestellt, dass keine rechtlichen oder finanziellen Verbindlichkeiten bestehen und der Austausch nur geschieht, um die Sanktionsmaßnahmen beider Länder durchzusetzen.

Im weiteren Kontext der Sanktionen ist das SECO Ansprechpartner für Anfragen zu blockierten Postsendungen. Diese Anfragen können an die E-Mail-Adresse sanctions@seco.admin.ch gerichtet werden. Um den Prozess zu beschleunigen, empfiehlt das SECO, eine Kopie der Ausweispapiere sowie die Sendungsnummer und den Verwendungszweck der Ware einzureichen. Die Bearbeitungszeit für diese Anfragen hat sich aufgrund der hohen Anfragezahlen verlängert. Für allgemeine Fragen steht eine telefonische Erreichbarkeit von Dienstag bis Donnerstag zur Verfügung. SECO hebt hervor, dass …

Ab dem 6. Dezember 2023 wird zudem ein neues Format bereitgestellt, das XML-Gesamtlisten der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen sowie Änderungen der Verordnungsanhänge umfasst. Dies zeigt weiter, dass die Schweiz bestrebt ist, die Transparenz und Effizienz im Umgang mit Sanktionen zu verbessern. Insbesondere wird ab dem 1. April 2024 eine Änderung implementiert, die es ermöglicht, mehrere sanction-set-id für dasselbe target ssid zu haben. Dies könnte die Flexibilität und Genauigkeit im Sanktionsmanagement erhöhen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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