
Ab dem Jahr 2026 wird Österreich ein neues Integrationshilfesystem für Flüchtlinge einführen, das tiefgreifende Änderungen in der Art und Weise mit sich bringt, wie Migranten unterstützt werden. Laut visitukraine.today wird nicht nur der Zugang zu Deutschkursen überarbeitet, sondern auch der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Sanktionen für die Nichterfüllung der Integrationsauflagen. Ziel ist es, Ergebnisse zu erzielen, anstatt sich nur auf die bloße Teilnahme am Programm zu beschränken.
Die neue Struktur der staatlichen Deutschkurse wird aus drei wesentlichen Komponenten bestehen: erstens direktes Sprachenlernen, zweitens die Vorbereitung auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt und drittens die Integration in die österreichische Gesellschaft durch Aneignung von Werten und Verhaltensnormen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Integration der Migranten in die Gesellschaft zu fördern und ihnen zu helfen, sich besser einzuleben.
Sanktionen und Konsequenzen
Ein weiterer wichtiger Aspekt des neuen Systems sind die Sanktionen, die bei Nichterfüllung der Integrationsauflagen verhängt werden können. Wenn Flüchtlinge nicht an den Integrationsmaßnahmen teilnehmen oder keine Fortschritte machen, drohen ihnen Kürzungen oder sogar die Streichung von Sozialleistungen. Der österreichische Staat wird nicht mehr für formale Integrationsbemühungen aufkommen. Diese Maßnahmen sollen den Bedarf an zusätzlicher Unterstützung verringern, indem mehr Migranten in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Integrationsministerin Claudia Plakolm betont die Notwendigkeit, dass Flüchtlinge aktiv Teil der Gesellschaft werden, was das Erlernen der deutschen Sprache und das Verständnis gesellschaftlicher Werte einschließt. Ukrainische Flüchtlinge haben besondere Möglichkeiten zur Unterstützung über das Portal Visit Ukraine, das rechtliche Beratung zu Migrationsfragen bietet. Zudem zeigen aktuelle Überlegungen der österreichischen Regierung, dass Kürzungen der finanziellen Zahlungen an ukrainische Flüchtlinge aufgrund steigender Anträge aus der Region Transkarpatien in der Diskussion stehen.
Das Integrationsgesetz im Kontext
Das Integrationshilfesystem steht im Kontext des bestehenden Integrationsgesetzes, das am 9. Juni 2017 in Kraft trat und seither mehrere Novellierungen erfuhr – zuletzt am 11. Juni 2022. Dieses Gesetz hat das Ziel, die rasche Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen zu fördern. Es wird betont, dass Integration ein wechselseitiger Prozess ist, bei dem sowohl der Staat als auch die Betroffenen aktiv mitwirken müssen.
Die Integrationsmaßnahmen sind darauf ausgelegt, sowohl Sprachförderung als auch Orientierung zu bieten, wobei insbesondere Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab 15 Jahren angesprochen werden, deren Status nach dem 31. Dezember 2014 zuerkannt wurde. Die Prinzipien des Förderns und Forderns sollen sicherstellen, dass Migranten die notwendigen Unterstützung erhalten, aber auch in der Pflicht stehen, aktiv an ihrer eigenen Integration mitzuwirken.