
Die Element Insurance AG, ein vollständig digitaler Versicherer, befindet sich seit März 2025 im endgültigen Insolvenzverfahren. Dies wurde am 1. März 2025 vom Amtsgericht Charlottenburg offiziell bestätigt. Die Insolvenz ist das Ergebnis einer Überschuldung, die am 20. Dezember 2024 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt wurde. Rund 320.000 Verträge sind betroffen, darunter Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Kunden sollten sich auf eine veränderte Situation einstellen, da der Versicherungsschutz seit dem 1. April 2025 erloschen ist und viele Verträge automatisch nach einem Monat nach Eröffnung des Verfahrens endeten.
Betroffene Kunden müssen ihre Ansprüche bis zum 31. Mai 2025 geltend machen. Diese müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, einschließlich ausstehender Schadensfälle und Prämienrückzahlungen. Es ist wichtig zu beachten, dass offene Schadensfälle ungewiss sind hinsichtlich der Auszahlungshöhe und des Zeitpunkts. Ansprüche aus Schadensfällen haben Vorrang vor anderen Forderungen.
Anmeldung der Ansprüche
Die BaFin hat alle bekannten Betroffenen per Brief über die Situation informiert. Versicherte sollten aktiv werden, auch wenn sie über Kooperationspartner wie Friday, hepster oder Panda versichert sind. Für die Anmeldung der Ansprüche steht eine spezielle Internetseite zur Verfügung: www.element-insolvenz.de. Dort können Versicherte ihre Ansprüche registrieren. Informationen zur Anmeldung werden zusätzlich per Briefpost zugesandt.
Kunden ist zu raten, ihre Versicherungsunterlagen zu überprüfen, um den tatsächlichen Risikoträger zu identifizieren. Viele Versicherte sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass sie bei Element versichert sind, da das Unternehmen als White-Label-Versicherer tätig war. Die BaFin empfiehlt zudem, einen alternativen Versicherungsschutz zu organisieren, um Deckungslücken zu vermeiden. Schäden, die vor dem Vertragsende eintreten, sind rechtlich gedeckt, jedoch gibt es keine Garantie auf eine vollständige Regulierung.
Auswirkungen des Insolvenzverfahrens
Die Insolvenz hat auch Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens. BaFin hatte bereits nach der Kündigung des Rückversicherungsschutzes ein Neugeschäftsverbot verhängt. Zudem sank die Zahl der Verträge, da viele Versicherte vor Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ihre Policen gekündigt hatten. Trotz dieser Herausforderungen ist unklar, wann und in welcher Höhe Ansprüche beglichen werden können, da dies von der Gesamthöhe der Forderungen abhängt.
Die BaFin bietet keine individuelle Beratung an, empfiehlt den Versicherten jedoch, juristischen Rat oder Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen einzuholen. Für Betroffene gibt es daher keinen Raum für Untätigkeit. Ihre Ansprüche müssen zeitnah und korrekt angemeldet werden, um zumindest einen Teil ihrer finanziellen Verluste zu minimieren.