
Am 19. Mai 2025 hat das Bundesfinanzministerium unter der Leitung von Bundesfinanzminister Klingbeil einen umfassenden Einblick in die Nutzung des Webanalyse-Tools Matomo gegeben. Matomo wird nicht nur von zahlreichen Bundesbehörden eingesetzt, sondern auch als eine datensparsame Lösung zur Analyse des Nutzerverhaltens auf Webseiten hervorgehoben.
Die Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse ist dabei ein zentraler Zweck von Matomo. So wird das Skript „matomo.js“ nach einer Zustimmung der Nutzer ausgeführt. Zu den ausgelesenen Geräteinformationen gehören unter anderem Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell, Bildschirmauflösung, Betriebssystem-Version und verwendete Browser. Spannend ist, dass bei der Verwendung von Matomo keine Cookies gespeichert werden.
Datensicherheit und Datenschutz
Ein besonderes Augenmerk wurde auf den Schutz personenbezogener Daten gelegt. Der Dienst erfasst zwar einige Daten wie gekürzte IP-Adressen, aufgerufene URLs und Verweildauer, speichert diese jedoch nur für einen Zeitraum von 30 Tagen, bevor sie automatisiert gelöscht werden. Wichtige sicherheitsrelevante Maßnahmen sind implementiert: Die letzten zwei Oktette der IP-Adresse werden weggelassen, wodurch eine vollständige Speicherung der IP-Adresse vermieden wird. Darüber hinaus erhebt Matomo keine weiteren personenbezogenen Daten.
Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung beruht auf dem § 3 Absatz 1 E-Government-Gesetz in Verbindung mit § 3 BDSG sowie der Einwilligung gemäß Art. 25 Absatz 1 TTDSG. Um die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, wird Matomo lokal auf Servern in Deutschland betrieben, wodurch eine Datenübermittlung an Dritte ausgeschlossen ist.
Nutzerfreundlichkeit und Zweck der Datenerhebung
Der Zweck der Datenerhebung über Matomo dient in erster Linie der Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der betroffenen Webseiten. Die gesammelten Daten ermöglichen es, die Struktur und Gestaltung von Webseiten zu optimieren, ohne dabei individuelle Nutzungsprofile zu erstellen. Diese datenschutzfreundliche Herangehensweise wurde von der Aufsichtsstelle positiv hervorgehoben, die betont, dass Webseitenangebote regelmäßig auf ihre Rechtskonformität überprüft werden müssen.
Das Webanalysetool Matomo kann darüber hinaus konfiguriert werden, um entweder eindeutige Merkmale in Cookies zu speichern oder über Parameter zu arbeiten. Obgleich der Dienst darauf abzielt, die Datenverarbeitung so minimal wie möglich zu halten, stellt die Verarbeitung der IP-Adresse eine technische Notwendigkeit für den Betrieb und die Bereitstellung von Webseiten dar.
Insgesamt zeigt sich, dass Matomo eine flexible Lösung für Webanalysen bietet, die im Einklang mit den strengen Datenschutzanforderungen in Deutschland steht. Die transparente Handhabung und die Maßnahmen zur Datensicherheit stärken das Vertrauen in diese Anwendung.
Weitere Informationen zu den spezifischen Datenverarbeitungen bieten die offizielle Webseite des Bundesfinanzministeriums hier sowie Informationen vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf deren Seite hier.