
Christiane Guyer, die seit 2010 Mitglied des Stadtrats von Zofingen war und seit 2022 das Amt der Stadtpräsidentin bekleidete, wurde abgewählt. Jetzt steht die Frage im Raum, welche finanziellen Leistungen ihr nach ihrem Ausscheiden zustehen. Die Stadt Zofingen ist gefordert, eine Entscheidung über eine mögliche Abgangsentschädigung oder ein Ruhegehalt zu treffen. Die Regelungen dazu sind im Reglement über die Versicherung der Mitglieder des Stadtrats und das Ruhegehalt des Stadtammanns verankert, welches am 11. Dezember 1989 festgelegt und zuletzt am 1. Januar 2012 aktualisiert wurde.
Nach den Bestimmungen des Reglements erhält ein Stadtpräsident, der nicht wiedergewählt wird, im ersten Amtsjahr eine einmalige Kapitalabfindung von 30 % der Jahresbruttobesoldung des letzten Amtsjahres. Für jedes weitere Amtsjahr steigert sich diese Abfindung um 10 %, wobei der Maximalbetrag nach dem achten Amtsjahr 100 % der Jahresbruttobesoldung beträgt. Bei vier Jahren Amtszeit steht Guyer demnach eine Abgangsentschädigung von 60 % der Jahresbruttobesoldung zu.
Regelungen zu Ruhegehältern
Ein Ruhegehalt hingegen wird erst gewährt, wenn der Stadtpräsident mehr als acht Jahre im Amt war und das 50. Lebensjahr erreicht hat. Dieses Ruhegehalt beträgt 42 % der Jahresbruttobesoldung ab 50 Jahren und erhöht sich auf 50 % ab 55 Jahren. Sollte ein Stadtpräsident vor dem Erreichen des 50. Lebensjahres und nach mehr als acht Amtsjahren ausscheiden, steht ihm dennoch ein Ruhegehalt von 40 % der Jahresbruttobesoldung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu. Die Stadt hat das Recht, diese Leistungen zu kürzen, wenn der ausgeschiedene Stadtpräsident über ein Einkommen verfügt, das das Ruhegehalt übersteigt, wobei er sein Einkommen gegenüber der Stadt deklarieren muss.
Aktuell zahlt die Stadt Zofingen keine Ruhegehälter aus, da alle bisherigen Stadtpräsidenten das Pensionsalter erreicht haben. Dies wirft die Frage auf, ob und wann Guyer in den Genuss dieser Leistungen kommt, insbesondere im Hinblick auf ihre Abwahl.
Politische Vorgaben und Zusammensetzung des Stadtrats
Christiane Guyer war als Stadtpräsidentin nicht nur für die Präsidialgeschäfte zuständig; sie war Teil eines Stadtrates, der aus verschiedenen Parteien besteht. Zu den weiteren Mitgliedern zählen unter anderem Peter Siegrist (parteilos), Andreas Rüegger (FDP), Dominik Gresch (glp), Robert Weishaupt (Die Mitte), Lukas Fankhauser (SP), und Rahela Syed (SP). Diese Stadträte sind in unterschiedlichen Ressorts tätig und tragen zur politischen Entscheidungsfindung in Zofingen bei, jedoch wird der Stadtrat künftig eine neue Führungspersönlichkeit benötigen.
Wie sich diese Veränderungen auf die politischen Rahmenbedingungen in Zofingen auswirken werden, bleibt abzuwarten, während die Stadt die rechtlichen und finanziellen Aspekte rund um Guyers Abwahl klärt. Politische Akteure und Bürger zeigen reges Interesse an den Entwicklungen und den Entscheidungen, die in den kommenden Wochen getroffen werden.
Für weitere Informationen über die Stadtratsmitglieder und deren Ämter, können Sie die offizielle Webseite der Stadt Zofingen besuchen: zofingen.ch. Details zu Christiane Guyers Abgangsentschädigung und Ruhegehalt finden Sie auch im Artikel von Oltenertagblatt.