
Die aktuellen steuerpolitischen Entwicklungen in den USA und Europa sorgen für Unsicherheiten auf internationaler Ebene. Die Trump-Administration konzentriert sich derzeit vermehrt auf Zölle und weniger auf Steuerpolitik. Präsident Trump kündigte gleich am Tag seiner Amtsübernahme an, alle früheren Zusagen zur OECD-Mindeststeuer zurückzuziehen. Dies wirft Fragen zur zukünftigen Besteuerung von Unternehmen auf, insbesondere in Bezug auf US-Firmen, die möglicherweise unfair besteuert werden könnten.
Die USA fordern Strafen gegen Staaten, die ihrer Meinung nach US-Firmen unfair besteuern. Zu den als unfair angesehenen Besteuerungen zählen die sekundäre internationale Ergänzungssteuer (UTPR) und die digitalen Dienstleistungssteuern (DSTs). Interessanterweise setzt die Schweiz die Mindeststeuer bereits seit 2024 um, wandte jedoch die UTPR nicht an und hat keine DST implementiert. Dies könnte die Schweiz in eine schwierige Position bringen, da sie sowohl auf die Anerkennung ihres Steuersystems als gleichwertig zur OECD-Mindeststeuer angewiesen ist als auch die Bedenken hinsichtlich einer gerechten Besteuerung berücksichtigen muss.
US-Forderungen und internationale Reaktionen
Die USA argumentieren, dass ihrer Meinung nach ihre Mindeststeuern ähnlich wirksam sind wie die der OECD. Das Land verlangt eine klare Regelung für die Koexistenz der Steuersysteme, die bis Ende des Jahres im Rahmen der Mindeststeuer verankert werden soll. Ein „US Safe Harbor“ könnte dabei helfen, den Druck auf andere Staaten zu mindern, ihre Steuerregelungen anzupassen.
Diese Forderungen sind eine Herausforderung für die 55 Staaten, die derzeit die OECD-Mindeststeuer umsetzen. Es entstehen rechtliche Unsicherheiten und Fragen zur internationalen Besteuerung von US-Gesellschaften. Diese könnten unter bestimmten Bedingungen ebenfalls internationalen Steuerverpflichtungen unterliegen. Während die nationale Ergänzungssteuer für die USA nicht im Vordergrund steht, wird eine US-Mindeststeuer auf US-Firmen angerechnet, was die internationale Steuerlandschaft weiter kompliziert.
Die Situation in Europa
In Europa zeigt sich eine abwartende Haltung der EU-Mitgliedstaaten, während hinter den Kulissen Diskussionen stattfinden. Die EU-Staaten stehen unter Druck, da viele von ihnen die UTPR bereits in ihren nationalen Gesetzen verankert haben. So haben beispielsweise mehrere Länder, darunter Frankreich mit einer DST von 3% und Italien mit 3% auf digitale Produkte, Maßnahmen bereits implementiert, während andere wie Belgien und die Tschechische Republik ebenfalls an der Einführung von DSTs arbeiten.
- Österreich: DST von 5%, implementiert am 1. Januar 2020.
- Frankreich: DST von 3% und 1,20%, retroaktiv seit dem 1. Januar 2019.
- Italien: DST von 3%, implementiert am 1. Januar 2020.
- Schweiz: DST von 4% auf Bruttoeinnahmen, seit dem 1. Januar 2024.
Die Sorgen darüber, dass EU-Unternehmen besonders stark von den neuen US-Strafmaßnahmen betroffen sein könnten, sind allgegenwärtig. Im US-Kongress wird außerdem an einer neuen Steuerreform gearbeitet, die auch Strafmaßnahmen im Steuerbereich umfassen könnte. Die Schweiz steht vor der Aufgabe, in den laufenden OECD-Diskussionen für rechtssichere Lösungen zu sorgen, um Unsicherheiten zu minimieren.
Insgesamt deutet die aktuelle Lage darauf hin, dass die steuerpolitischen Maßnahmen international weiterhin umstritten bleiben werden. Die Frage nach der Koexistenz der unterschiedlichen Steuersysteme könnte weitreichende Folgen für Unternehmen und Staaten haben.