
Ein Oberösterreicher aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung hatte zu Weihnachten 2024 ein Problem mit seiner neu erworbenen Digitalkamera. Trotz vollem Akku ließ sich das Gerät plötzlich nicht mehr einschalten. Erst bei einer Schadensbegutachtung durch Media Markt stellte sich heraus, dass ein Feuchtigkeitsschaden vorlag. Der Mann hatte die Kamera ordnungsgemäß verwendet, zum Beispiel beim Wandern sowie während Familienfeiern. Dennoch weigerte sich die zuständige ERGO Versicherung, die Reparaturkosten zu übernehmen, und berief sich auf eine angeblich verletzte Obliegenheit. Der Konsument konnte den Schadenshergang jedoch nicht erklären, was zur Ablehnung der Versicherung führte. Dies berichtete heute.at.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich intervenierte in diesem Fall und erklärte, dass der Feuchtigkeitsschaden eindeutig als versicherter Schadensfall in den Versicherungsbedingungen definiert sei. Der Konsument wandte sich an die AK, die seine Rechte vertrat und schließlich einen Rechtsanwalt einschaltete. „Die Kamera war korrekt genutzt worden, und es war unfair, die Reparatur abzulehnen“, so ein Sprecher der Arbeiterkammer. Nach der Klageeinreichung beim Bezirksgericht Linz lenkte die ERGO Versicherung ein und übernahm die Reparaturkosten in Höhe von 329 Euro.
Wachsende Beschwerden über Geräteversicherungen
Immer mehr Konsumenten in Oberösterreich melden sich bei der Arbeiterkammer, da ihre Geräteversicherungen im Schadensfall Leistungen ablehnen. Die Gründe, die die Versicherer anführen, sind oft schwer nachvollziehbar und führen zu einer großen Verunsicherung unter den Kunden. Vor allem bei Feuchtigkeitsschäden sei es häufig schwierig, die genauen Umstände nachzuvollziehen, die zu einem Schaden geführt haben. Da wird geraten, genau zu überlegen, ob der Abschluss einer Geräteversicherung sinnvoll ist, da die Kosten häufig den Nutzen überwiegen.
Die Arbeiterkammer unterstützt Verbraucher, die mit abgelehnten Leistungen konfrontiert sind, und empfiehlt, vor dem Abschluss einer Geräteversicherung sorgfältig zu prüfen, welche Schäden abgedeckt sind und welche Obliegenheiten der Versicherungsnehmer einhalten muss. Denn wie der Fall des Oberösterreichers zeigt, kann es im Ernstfall zu Problemen kommen, wenn die Versicherung die Leistung verweigert. ooe.arbeiterkammer.at bietet hierzu weitere Informationen und Unterstützung an.