
Am 23. Mai 2025 hat die VIENNA INSURANCE GROUP AG die Ergebnisse ihrer Hauptversammlung veröffentlicht. Ein zentraler Punkt der Sitzung war der Beschluss zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Aktiengesetz. Dieser Beschluss ist von erheblichem finanziellen Interesse und zeigt das Engagement des Unternehmens, seine Aktionäre langfristig zu unterstützen.
Durch den neuen Beschluss wurde die Ermächtigung des Vorstands zur Erwerb eigener Aktien, die zuvor am 26. Mai 2023 erteilt wurde, widerrufen. Der Vorstand ist nun befugt, bis zu 10% des Grundkapitals in Form eigener Stammaktien zu erwerben. Die Geltungsdauer dieser Ermächtigung beträgt 30 Monate ab dem Datum der Beschlussfassung.
Details zum Rückerwerb
Die Bestimmungen für den Rückerwerb sind klar definiert. Der Rückerwerbspreis darf maximal 50% unter und maximal 10% über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten zehn Börsetage liegen. Der Erwerb der Aktien kann entweder über die Börse, durch ein öffentliches Angebot oder auf andere gesetzlich zulässige Weise erfolgen.
Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die erworbenen Aktien für verschiedene Zwecke zu verwenden, einschließlich der Ausgabe an Arbeitnehmer:innen und leitende Angestellte sowie der Bedienung von Wandelschuldverschreibungen. Des Weiteren kann eine Veräußern auf andere gesetzlich zulässige Weise erfolgen.
Die Beschlussfassung fand in Wien statt, was die Bedeutung des Ereignisses für die lokale Wirtschaft unterstreicht. Die Aktionäre der VIENNA INSURANCE GROUP AG können optimistisch in die Zukunft blicken, da das Unternehmen aktiv an Maßnahmen arbeitet, die den Wert ihrer Investitionen steigern könnten.
Für weiterführende Informationen zu diesem Thema können die offiziellen Dokumente auf den Webseiten von boerse.de und wienerberger.com eingesehen werden.