
Die EU steht vor einer möglichen Reform, die die Rechte von Fluggästen erheblich schwächen könnte. Aktuell haben Passagiere bei Verspätungen von über drei Stunden Anspruch auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht jedoch vor, diese Schwelle auf fünf bis zwölf Stunden zu erhöhen, abhängig von der Flugdistanz. Dies könnte massive Auswirkungen auf die Entschädigungsansprüche haben, sodass bis zu 80 Prozent der bisherigen Entschädigungen entfallen könnten, warnen Verbraucherschützer.
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich klar gegen diese Änderung ausgesprochen und betont, wie wichtig es sei, die Verbraucherrechte zu wahren. Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, betrachtet die vorgeschlagene Anpassung als gravierenden Rückschritt. Sie weist darauf hin, dass die meisten Verspätungen im Luftverkehr üblicherweise zwischen zwei und vier Stunden liegen.
Argumente für und gegen die Reform
Während Verbraucherschützer Alarm schlagen, zeigt sich die Lobbyorganisation „Airlines for Europe“ (A4E) optimistisch und befürwortet die Reform. A4E argumentiert, dass längere Schwellen den Airlines ermöglichen würden, Lösungen zu finden, um den Flugplan wiederherzustellen. Es steht jedoch noch nicht fest, ob die EU-Staaten dem Vorschlag zustimmen oder Änderungen vornehmen werden. Ein endgültiger Kompromiss mit dem EU-Parlament ist notwendig, um die Reform zu beschließen.
Die aktuellen Fluggastrechte sind durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt, die am 11. Februar 2004 in Kraft trat. Diese Regelung etablierte gemeinsame Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Europäischen Wirtschaftsraum und löste die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ab. Der Text der Verordnung, der in mehreren Sprachen veröffentlicht wurde, legt die Anwendungsfälle wie Nichtbeförderung, Annullierungen sowie große Verspätungen von Flügen fest. Die Relevanz dieser Regulierung ist für Verbraucher und Fluggesellschaften gleichermaßen von Bedeutung, insbesondere in Anbetracht der bevorstehenden Änderungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Diskussion um die Reform der Fluggastrechte einen komplexen Interessenausgleich zwischen Verbraucherschutz und den Bedürfnissen der Airlines darstellt. Die Entwicklung bleibt abzuwarten, bis ein Kompromiss gefunden und die Reform endgültig beschlossen ist. Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage können in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nachgelesen werden, während rheinpfalz.de fortlaufend über die Entwicklungen berichtet.