
In Sachsen-Anhalt tobt ein Streit um die Finanzmittel der Kommunen, die stark von den Einwohnerzahlen abhängen. Der Hintergrund ist die aktuelle Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs, die laut dem stern.de auf den umstrittenen Zensuszahlen basiert. Das Finanzministerium in Magdeburg lehnt entsprechende Änderungen an der Finanzierung ab und hält an den Zensusdaten fest, obwohl viele Kommunen massive Einbußen befürchten.
Vertreter aus mehreren Städten und Gemeinden waren kürzlich in Halberstadt zu Gesprächen über die Auswirkungen der Zensuszahlen auf die kommunalen Finanzen versammelt. Der Oberbürgermeister von Halberstadt, Daniel Szarata, warnte vor Einnahmeverlusten von über zwei Millionen Euro, die durch die in seinen Augen ungenauen Zensuszahlen entstehen könnten. Diese Zahlen gelten als kritisch, da fast zwei Drittel der Kommunen in Sachsen-Anhalt durch den Zensus extreme Einwohnerverluste verzeichnen.
Forderung nach neuen Berechnungsgrundlagen
Die Teilnehmer der Diskussion, zu denen über 40 Oberbürgermeister und Vertreter von kreisfreien Städten und Einheitsgemeinden gehörten, verabschiedeten die „Halberstädter Erklärung zur Zukunft der kommunalen Finanzausstattung“. In dieser Erklärung fordern sie, dass bei der Berechnung des Finanzausgleichs die aktuellen Einwohnerzahlen von den Melderegistern herangezogen werden sollten. Laut Stadt Halberstadt seien die Zensus-Zahlen teilweise deutlich unter den tatsächlichen Einwohnerzahlen. Diese Diskrepanz führt dazu, dass den Städten und Gemeinden erhebliche Landesmittel entgehen, wie auch der MDR berichtet.
Das Finanzministerium hingegen beharrt darauf, dass die Zensuszahlen aus dem Jahr 2022 weiterhin als Grundlage für die Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs dienen sollen. Dies wurde kürzlich in einer Stellungnahme bestätigt. Es gibt keine Überlegungen, den bestehenden Verteilmechanismus zu ändern, und auch von den kommunalen Spitzenverbänden, die sonst häufig eine andere Datengrundlage fordern, ist in dieser Angelegenheit keine solche Forderung bekannt.
Einzige Ausnahme in Deutschland bleibt Rheinland-Pfalz, wo die Zuweisungen auf Basis der kommunalen Melderegister berechnet werden. Für Sachsen-Anhalt stellt sich jedoch die Frage, ob die aktuelle Berechnung der Finanzzuweisungen den realen Gegebenheiten der Kommunen gerecht werden kann, oder ob die anhaltenden Streitigkeiten um die Zensuszahlen eine dringende Neubewertung der Methodik nötig machen.