
Der Ombudsmann für Versicherungen und die Verbraucherschlichtungsstelle bieten eine wertvolle Hilfe für Verbraucher, die in Streitigkeiten mit Versicherungen verwickelt sind. Diese unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle ist seit ihrer Gründung im Jahr 2001 ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Versicherungsbereich.
Bevor Verbraucher die Schlichtungsstelle kontaktieren, sind sie verpflichtet, sich zuerst direkt an ihren Versicherer zu wenden. Ein Antrag auf Schlichtung kann bequem per E-Mail, Post oder über die Homepage des Vereins gestellt werden. Der Antrag muss alle relevanten Personendaten, den Schriftwechsel mit dem Versicherer sowie das Ziel der Beschwerde enthalten. Diese Verfahren gewährleisten eine strukturierte und transparente Bearbeitung der Anliegen.
Ombudsfrau und Schlichtungsverfahren
Die Schlichtungsstelle wird von der Versicherungsombudsfrau, Dr. Sibylle Kessal-Wulf, geleitet, die seit April 2024 im Amt ist. Mit langjähriger Erfahrung in der Justiz, unter anderem als Richterin, bringt sie umfassendes Wissen in die Schlichtungsverfahren ein.
Im Schlichtungsverfahren werden Informationen von beiden Parteien gesammelt, und die Ansprüche werden sorgfältig überprüft. Der gesamte Prozess hat eine maximale Bearbeitungsfrist von 90 Tagen. Kommt es zu einer Entscheidung, kann die Ombudsfrau Versicherungsunternehmen zur Leistung verpflichten, wenn der Beschwerdewert bis zu 10.000 Euro beträgt. Es sei jedoch erwähnt, dass etwa ein Drittel der Anträge von den Versicherern anerkannt und beglichen wird.
- Wichtige Punkte im Schlichtungsverfahren:
- Verfahrenskosten sind kostenlos, abgesehen von eigenen Auslagen.
- Beschwerden sollten zeitnah eingereicht werden, um Verjährung zu vermeiden.
- Die Ombudsfrau entscheidet neutral und unabhängig, kann jedoch keine rechtliche Beratung erteilen.
Die Beschwerdeführer haben zudem die Möglichkeit, sich durch Angehörige oder Anwälte vertreten zu lassen. Das Verfahren bei Beschwerden gegen Versicherungsvertreter unterscheidet sich dahingehend, dass die Ombudsfrau hier nicht befugt ist, diese Entscheidungen durchzusetzen.
Ein Blick auf den Ombudsmann
Der Ombudsmann läuft nicht unbekannt in der Öffentlichkeit: With around 300 members, including insurance companies and the German Insurance Association (GDV), the organization has established itself firmly within the industry. Die Ombudsfrau und ihr Team, das aus über 45 Mitarbeitern besteht, sind somit in der Lage, eine Vielzahl von Beschwerden professionell zu bearbeiten, was dem Ziel der Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung dient.
Verbraucher können sich auf eine vertrauliche Behandlung ihrer Informationen verlassen und haben die Möglichkeit, eine Einigung zu erzielen. Dennoch bleibt es den Betroffenen stets offen, eine Entscheidung abzulehnen und ggf. den Rechtsweg einzuschlagen. Die Schlichtung ist also kein verbindlicher Prozess, sondern ein Versuch, eine Lösung auf Augenhöhe zu finden.
Durch die 2016 eingeführten gesetzlichen Regelungen zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wird die Schlichtungsstelle zusätzlich gestärkt. Auf der Website des Bundesamtes für Justiz finden Interessierte eine Liste aller Schlichtungsstellen, die ihnen je nach Branche zur Verfügung stehen.