
Die Extreme des Wetters nehmen zu und stellen viele Hausbesitzer vor große Herausforderungen. Unwetter mit Sturm, Regen und Schnee verursachen vermehrt erhebliche Schäden. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung regulierten Versicherer im Jahr 2024 Unwetterschäden in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, sich rechtzeitig auf derartige Ereignisse vorzubereiten und zu wissen, welche Versicherungen im Ernstfall einspringen.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass Schäden durch Überschwemmungen und Hochwasser oft nur abgedeckt sind, wenn ein Zusatzbaustein für Elementarschäden in der Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Um auf die verschiedenen Situationen bei Unwetterschäden optimal vorbereiteten zu sein, haben Experten einen Acht-Punkte-Fahrplan für Versicherte entwickelt.
Der Acht-Punkte-Fahrplan
Die folgenden Schritte sollten im Ernstfall eingehalten werden:
- Sicherheit: Bei starken Gebäudeschäden sollte das Gebäude verlassen und in Sicherheit gewartet werden, um Stromschlaggefahr in nassen Räumen zu vermeiden.
- Versicherer informieren: Um Ärger und mögliche Leistungskürzungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Wohngebäude- und Hausratversicherung schnellstmöglich zu informieren.
- Folgeschäden vermeiden: Um weitere Schäden zu minimieren, sollten Fenster und Türen abgedichtet und Möbel aus Wasser entfernt werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Beweisaufnahmen: Dokumentieren Sie Schäden durch Fotos und Videos und bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf.
- Aufräumen mit Erlaubnis: Aufräumarbeiten sollten nur mit Zustimmung der Versicherung durchgeführt werden, um das Schadenbild nicht zu verändern.
- Reparaturen vermeiden: Beauftragen Sie Handwerker erst nach Rücksprache mit der Versicherung, um Leistungen nicht zu gefährden.
- Liste beschädigter Gegenstände: Erstellen Sie eine Liste aller beschädigten Gegenstände, inklusive Kaufdatum und Preis. Diese sollte binnen zwei Wochen beim Versicherer eingereicht werden.
- Geld zurückholen: Nach einem Monat steht Ihnen eine Abschlagszahlung zu, sofern alle Pflichten erfüllt sind. Eigenleistungen können eventuell vergütet werden.
Versicherungsschutz im Detail
Unwetter können diverse Schäden an Dächern, Kellern und Fahrzeugen verursachen. Schäden an Immobilien, wie etwa am Dach oder den Fenstern, sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, während Schäden am Hausrat durch die Hausratversicherung abgesichert sind. Sturmschäden haften ab Windstärke 8 (62 km/h) und können auch bei nicht feststellbarer Windstärke anerkannt werden, wenn entsprechende Schäden in der Umgebung dokumentiert sind. Laut der Verbraucherzentrale tritt die Teilkaskoversicherung bei Schäden durch Dachziegel an parkenden Autos ein, wobei eine Selbstbeteiligung von der Entschädigungssumme abgezogen werden kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Schäden durch umgestürzte Bäume. Hier kommt die Teilkaskoversicherung für Schäden auf, wenn ein Baum auf ein Fahrzeug fällt. Gesunde Bäume gelten als „höhere Gewalt“ und deren Eigentümer haften nicht, während bei morschen Bäumen der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung zur Verantwortung gezogen werden kann. Zudem sind Schäden, die durch Schnee verursacht werden, nur mit einer zusätzlichen Versicherung gegen Elementarschäden abgedeckt. Auch Überflutungen durch Dauerregen sind nur mit einer entsprechenden Police abgesichert.
Zusammengefasst ist es unerlässlich, dass Hauseigentümer und Mieter sich über ihre Versicherungen informieren und gegebenenfalls notwendige Zusatzbausteine abschließen. Vor allem die Sensibilisierung für die Risiken, die durch extreme Wetterlagen entstehen können, ist von zentraler Bedeutung.