Versicherung

Element Insurance AG insolvent: So sichern Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig!

Die Element Insurance AG befindet sich seit März 2025 im endgültigen Insolvenzverfahren, nachdem das Amtsgericht Charlottenburg am 1. März 2025 diese Maßnahme offiziell bestätigt hat. Laut Ruhr24 sind etwa 320.000 Verträge betroffen, darunter Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Die Insolvenz wurde durch die Überschuldung des Unternehmens verursacht, die bereits am 20. Dezember 2024 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt wurde.

Versicherte sollten dringend aktiv werden und ihre Ansprüche bis zum 31. Mai 2025 geltend machen. Als Versicherungsschutz brach am 1. April 2025 weg, da die meisten Verträge am Tag vor dem Ablauf des Insolvenzverfahrens automatisch endeten. Kunden müssen ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, wobei auch ausstehende Schadensfälle und Prämienrückzahlungen berücksichtigt werden sollten.

Fristen und Ansprüche

Die BaFin hat bereits alle betroffenen Kunden per Brief informiert und empfiehlt, die eigenen Versicherungsunterlagen zu prüfen, um den tatsächlichen Risikoträger zu identifizieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden sich nicht bewusst sind, dass sie bei Element versichert sind, ist hoch, da Element als vollständig digitaler White-Label-Versicherer tätig war. Kunden, die über Kooperationspartner wie Friday, hepster oder Panda versichert sind, sind ebenfalls von der Insolvenz betroffen.

Die BaFin hat zudem ein Neugeschäftsverbot verhängt, nachdem der Rückversicherungsschutz gekündigt wurde. Daher ist es wichtig, dass betroffene Versicherte umgehend einen alternativen Versicherungsschutz organisieren, um keine Deckungslücken zu riskieren. Schadensfälle, die vor Vertragsende eintreten, bleiben rechtlich gedeckt, jedoch besteht keine Garantie für die vollständige Regulierung dieser Schäden.

Informationen zur Schadensregulierung

Einige Details zur Schadensregulierung sind ungewiss. Die Auszahlungsbedingungen hängen von der Gesamthöhe der Forderungen im Insolvenzverfahren ab. Ansprüche aus Schadensfällen haben Vorrang vor anderen Gläubigerforderungen und müssen bis zum 27. Mai 2025 angemeldet werden, auch wenn sie nicht durch das Sicherungsvermögen abgesichert sind. Informationen zur Anmeldung der Ansprüche sind ebenfalls an die betroffenen Versicherte per Briefpost gesendet worden.

Versicherte sind gut beraten, die Informationen vom Insolvenzverwalter aufmerksam zu lesen und die Fristen einzuhalten. Die BaFin bietet keine individuelle Beratung und schlägt vor, juristischen Rat oder Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen in Anspruch zu nehmen, um die nächsten Schritte zu klären.

Für detaillierte Informationen über den Stand der Insolvenz und die genaue Vorgehensweise zur Anspruchsanmeldung können Betroffene die offizielle Seite BaFin besuchen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert