
Das Bundesfinanzministerium plant wesentliche steuerliche Anreize für Unternehmen, die Elektroautos erwerben möchten. Laut Angaben von Taxi Heute können Unternehmen im Jahr des Kaufs bis zu 75 % der Anschaffungskosten eines neuen, betrieblich genutzten Elektroautos von der Steuer absetzen. Diese Maßnahme ist Teil eines größeren Gesetzesentwurfs, der unter dem Titel „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ bekannt ist.
Der Förderzeitraum gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 gekauft werden. Nach dem ersten Jahr sind dann 10 % der Kosten absetzbar. In den folgenden Jahren können Unternehmen jeweils 5 % im zweiten und dritten Jahr, 3 % im vierten Jahr und schließlich 2 % im fünften Jahr steuerlich geltend machen. Diese Regelungen sollen Unternehmen dazu anregen, verstärkt in Elektrofahrzeuge zu investieren und gleichzeitig die Planungs- und Investitionssicherheit für die nächsten Jahre erhöhen.
Investitions-Booster und langfristige Planungssicherheit
Finanzminister Lars Klingbeil kündigte einen „Investitions-Booster“ an, der es Unternehmen ermöglicht, im Zeitraum von 2025 bis 2027 auch andere bewegliche Güter, wie Maschinen, mit bis zu 30 % von der Steuer abzusetzen. Darüber hinaus ist eine schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer von derzeit 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032 geplant. Ziel dieser Maßnahmen ist es, langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu fördern.
Ebenfalls im Fokus steht die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung, welche die Investitionen in Forschung und Entwicklung ankurbeln soll. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es kein bundesweites Programm zur Förderung von E-Taxis geben wird, trotz der erheblichen potenziellen Umweltvorteile.
Reaktionen aus der Branche
Die Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung soll auf 100.000 Euro angehoben werden, was den Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten zur Steuerung ihrer Flottenkosten geben würde. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Kabinetts verabschiedet und benötigt nachfolgend die Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats. Wie Deutsche Handwerks Zeitung berichtet, wird die Förderung nach Fertigstellung des Gesetzes dann voraussichtlich ab Juli 2025 in Kraft treten.