Finanzen

Kaum Verbraucher fordere Rückzahlungen: BGH-Urteil bleibt unbekannt!

Das Thema unzulässiger Kontogebühren ist für viele Bankkunden von Bedeutung, doch die wenigsten haben bislang von ihren Rückforderungsrechten Gebrauch gemacht. Laut der aktuellen Situation, die t-online.de beleuchtet, geht nur ein geringer Teil der Verbraucher aktiv gegen Gebühren vor, die ihnen unrechtmäßig berechnet wurden.

Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Zustimmungsfiktionsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken und Sparkassen unzulässig sind. Diese Klauseln erlaubten es Banken, die Kontogebühren ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden zu erhöhen. Trotz dieser wichtigen Entscheidung sind vier Jahre später nur 11% der betroffenen Verbraucher aktiv geworden und haben ihr Geld zurückgefordert.

Wissen um Rechte fehlt

Eine Umfrage von Verivox zeigt, dass viele Kunden ihre Ansprüche nicht kennen oder aus verschiedenen Gründen darauf verzichten. Vor dem Urteil hatten mindestens 40% der Banken-Kunden in den drei Jahren zuvor eine Erhöhung ihrer Girokontogebühren erlebt. Während im Sommer 2021 82% der Befragten angaben, sie würden gezahlte Gebühren zurückfordern, falls sie einen Anspruch hätten, wurde jüngst festgestellt, dass 40% der Befragten das BGH-Urteil nicht kannten. Von jenen, die informiert waren, forderten über 80% keine Rückzahlungen.

Die Gründe für den Verzicht auf Rückzahlungen sind vielfältig. 34% der Betroffenen glauben, keinen Anspruch zu haben, während 23% den Aufwand als zu hoch empfinden. Zudem sind 21% sich unsicher, ob das Urteil für sie gilt, und 14% denken, der Rückforderungsprozess lohne sich nicht, da es um zu geringe Beträge gehe. Einige Verbraucher befürchten zudem, dass eine Rückforderung zu einer Kündigung ihres Kontos oder zu einer Belastung der Geschäftsbeziehungen führen könnte.

Aktuelle Entwicklungen

Der BGH befasst sich gegenwärtig mit einer Klage zur Rückzahlung von Gebühren der Berliner Sparkasse, die über eine Zustimmungsfiktionsklausel erhoben wurden. Allerdings bleibt unklar, ob bereits am Dienstag ein Urteil erfolgen wird. Das Urteil des BGH betrifft zwar hauptsächlich die Erstattungsansprüche bei den Bankgebühren, doch auch Kunden anderer Banken haben das Recht, ihre Forderungen geltend zu machen.

Für Erstattungsansprüche müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens darf die Preiserhöhung auf einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel basieren, und zweitens müssen die Ansprüche unverjährt sein. Die Verjährung der Ansprüche ist jedoch umstritten. Während der Verbraucherzentrale Bundesverband von einer Frist von zehn Jahren ausgeht, wird in anderen Urteilen, wie dem des Landgerichts Trier, ebenfalls eine Verjährungsfrist von zehn Jahren angenommen. Das Kammergericht Berlin argumentiert hingegen mit einer dreijährigen Frist.

Kunden können jedoch in jedem Fall eine Rückforderung für die letzten drei Jahre geltend machen. Ein Forderungsschreiben könnte theoretisch Ansprüche der letzten zehn Jahre abdecken, doch Banken könnten Erstattungen für einen Zeitraum von sieben Jahren verweigern.Verbraucherzentrale.de hebt hervor, dass Banken verpflichtet sind, die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden für Vertragsänderungen und Preiserhöhungen einzuholen, und das Schweigen der Kunden als Zustimmung ist unzulässig.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert