
Die Frage der Vererbung von Kryptowährungen gewinnt zunehmend an Bedeutung. In Österreich besitzen Hunderttausende die digitale Währung, und die Tendenz ist steigend. Angesichts der Komplexität und der Herausforderungen, die sich im Erbfall ergeben, rücken Experten wie Bernhard Haslhofer, ein Spezialist vom Complexity Science Hub Vienna, ins Rampenlicht. Er stellt fest, dass etablierte Erbschaftsmechanismen oftmals versagen, wenn es um Krypto-Nachlässe geht, da Angehörige häufig nicht wissen, wo die Vermögenswerte sind oder wie sie die geheimen Schlüssel erhalten sollen. Bei seinen Beratungen wird er regelmäßig von Notaren und Verlassenschaftsverwaltern kontaktiert, die mit der Verwaltung von Krypto-Nachlässen überfordert sind.
Viele Österreicher, über 300.000, sind bei registrierten Kryptowährungsbörsen aktiv. Die Dunkelziffer könnte sogar höher sein, da viele ihre digitalen Währungen in Hardware-Wallets oder über andere Plattformen außerhalb des Landes halten. Das macht es für Erben besonders schwierig, einen Überblick über das digitale Erbe zu bekommen. Hinweise auf Krypto-Besitz können sich in Form von Hardware-Wallets oder Dokumenten mit wichtigen Schlüsselwörtern zeigen. Die unmittelbare Umgebung des Verstorbenen kann daher eine wichtige Informationsquelle darstellen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die gesetzliche Grundlage für die Übertragung von Vermögen, einschließlich Kryptowährungen, ist im deutschen Erbrecht verankert. Nach § 1922 BGB geht das Vermögen des Erblassers auf die Erben über, was Kryptowährungen einschließt. Um als Erbe anerkannt zu werden und den Verkauf von Krypto-Assets zu ermöglichen, ist ein Erbschein erforderlich, der beim Nachlassgericht beantragt werden muss. Dazu bedarf es des Nachweises durch ein Testament oder einen Erbvertrag sowie einer Sterbeurkunde.
Ein entscheidender Faktor, um auf Kryptowährungen zuzugreifen, ist der private Schlüssel. Ohne diesen ist der Zugang zu den digitalen Vermögenswerten praktisch unmöglich. Ein Beispiel aus den USA verdeutlicht die Gefahren: Dort haben Erben Millionen von Dollar in Kryptowährungen nicht erreichen können, weil der private Schlüssel fehlte.
Steuerliche Aspekte und Herausforderungen
Kryptowährungen gelten steuerlich als Finanzinstrumente und sind in der Erbschaftsteuererklärung anzugeben. Nach §§ 9, 11 ErbStG muss die Besteuerung zum Marktwert der Kryptowährungen zum Zeitpunkt des Todes erfolgen. Die hohe Volatilität der digitalen Währungen birgt jedoch das Risiko schwankender Werte und steuerlicher Belastungen. Erben sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass sie liquide Mittel zur Begleichung der Erbschaftsteuer bereitstellen müssen. In einigen Fällen könnte der Verkauf von Kryptowährungen erforderlich sein, um die Steuerverpflichtungen zu erfüllen.
Zusätzlich sind Kryptowährungen anfällig für Diebstahl und Verlust, was die Vererbung weiter verkompliziert. Die richtigen Sicherheitsmaßnahmen sind unerlässlich, um die digitalen Vermögenswerte zu schützen. Auch wenn einige Notare über das nötige Know-how verfügen, ist dieses Wissen nicht allgemein verbreitet.
Die Nachlassverwaltung von Kryptowährungen bleibt eine Herausforderung, die sowohl rechtliche als auch praktische Probleme birgt. In einer Zeit, in der die Bedeutung digitaler Vermögenswerte kontinuierlich wächst, wird es für Erben immer wichtiger, sich mit den spezifischen Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem Erbe von Kryptowährungen verbunden sind. Laut news.at und anwalt.de ist spezielles Fachwissen notwendig, um die vorhandenen digitalen Werte im Nachlass erfolgreich zu managen.