
Der Bundesrat der Schweiz hat einen entscheidenden Schritt in Richtung Steuertransparenz unternommen, indem er dem Parlament eine Liste von 74 Staaten für den Austausch von Informationen über Kryptowerte vorgeschlagen hat. Dieser Beschluss zielt darauf ab, Steuerhinterziehung vorzubeugen und die Transparenz im Steuerbereich zu erhöhen. Der geplante Informationsaustausch soll 2026 in Kraft treten, während der erste Datenaustausch für 2027 vorgesehen ist. Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein OECD-Standard, der sicherstellen soll, dass alle Steuerpflichtigen ihre Einkommen und Vermögen ordnungsgemäß deklarieren. Über 100 Staaten haben sich bereits diesem Standard verpflichtet.
Der AIA wurde im Jahr 2022 auf Kryptowerte ausgeweitet, um eine Gleichbehandlung mit dem traditionellen Finanzsektor zu gewährleisten. Der OECD-Rat verabschiedete im Juni 2023 das Regelwerk für den Austausch von Krypto-Daten. Bis zum 1. Januar 2026 hat die Schweiz nun Zeit, diesen Plan umzusetzen.
Liste der betroffenen Staaten
Die 74 Staaten, mit denen die Schweiz Informationen über Kryptowerte austauschen will, umfassen unter anderem:
- Argentinien
- Aserbaidschan
- Australien
- Bahamas
- Belgien
- Deutschland
- Indien
- Italien
- Japan
- Kaimaninseln
- Kanada
- Luxemburg
- Singapur
- Vereinigtes Königreich
- Vietnam
Dennoch fehlen wichtige Länder wie die USA, China und Saudi-Arabien auf dieser Liste, da diese sich bislang nicht zu den OECD-Richtlinien bekannt haben. Die Schweiz führt derzeit bilaterale Verhandlungen mit diesen Staaten.
Neue Sorgfaltspflichten für Kryptowerte-Dienstleister
Parallel zu diesen Entwicklungen plant Deutschland die Einführung des Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), welches neue Sorgfalts- und Meldepflichten für Kryptowerte-Dienstleister umfasst. Dies wurde durch die Aktualisierung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC 8) in der Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17. Oktober 2023 angestoßen. Ziel dieser Initiativen ist es, die Transparenz im Steuerbereich zu fördern und das Steueraufkommen zu sichern.
Finanzinstitute und Kryptowerte-Dienstleister müssen demnach jährlich Informationen an die nationalen Steuerbehörden melden, die ausländisch steuerlich ansässige Personen betreffen, die Finanzkonten oder Transaktionen in Kryptowährungen haben. Ein automatischer Austausch dieser Informationen zwischen den Steuerbehörden der jeweiligen Ansässigkeitsstaaten soll ebenfalls implementiert werden. Deutschland hat sich somit der gemeinsamen, staatenübergreifenden Erklärung angeschlossen und plant den Beginn des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs nach OECD-Regelwerken ebenfalls für 2027.
Aktuell berät das Parlament in der Schweiz die entsprechenden Vorlagen, um den Informationsaustausch in Übereinstimmung mit den neuen Standards zu ermöglichen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Förderung von Steuertransparenz auf internationaler Ebene.
Weitere Details und Entwicklungen finden Sie bei 20 Minuten und dem Bundesministerium der Finanzen.