Immobilien

Frankfurt setzt auf Reprivatisierung: Bezahlbaren Wohnraum sichern!

Die Stadt Frankfurt hat mit der Reprivatisierung von neun Immobilien in Milieuschutzgebieten begonnen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Plans, der zwischen 2017 und 2021 in Kraft trat, als die Stadt die betreffenden Wohnhäuser im Rahmen ihres Vorkaufsrechts erwarb. Das erste verfügbare Wohngebäude ist die Wittelsbacherallee 89 im Ostend, die 2019 gekauft wurde. Es handelt sich um ein fünfgeschossiges Haus mit neun Wohnungen, das auf einem 247 Quadratmeter großen Grundstück steht.

Die Vergabe des Gebäudes erfolgt im Erbbaurecht. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass die Ziele der Milieuschutzsatzung gewahrt bleiben. Durch das Erbbaurecht wird zudem ein langfristiger Bezugsrahmen für die Immobilien geschaffen, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und der Verdrängung sowie sozialen Entmischung entgegenzuwirken. Für die erste Immobilie sind 222.537 Euro Erbbauzins sowie ein jährlicher Erbbauzins von 29.640 Euro vorgesehen. Gemeinwohlorientierte Projekte können eine Reduzierung des Erbbauzinses erhalten.

Kritik an der Stadtverwaltung

Die Reprivatisierung dieser Immobilien stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Während die CDU die Stadt kritisiert, dass sie die Wohngebäude verkommen lässt, zeigt sich auch die Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt unzufrieden mit der Verwaltung der Immobilien durch die Stadt. Der CDU-Stadtverordnete Thomas Dürbeck äußerte Bedenken, dass die Stadt die Immobilien möglicherweise mit Verlust veräußern könnte. Zudem schlägt der SPD-Stadtverordnete Simon Witsch vor, auch andere Wohngebäude zu veräußern und diese der ABG zu übertragen.

Die Maßnahmen erfolgen vor dem Hintergrund des Milieuschutzes, einer gesetzlichen Regelung in Deutschland, die im Baugesetzbuch (BauGB) verankert ist. Ziel des Milieuschutzes ist der Schutz des Wohnungsbestands sowie der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in bestimmten Gebieten. Die Regelungen ermöglichen es den Gemeinden, spezifische Gebiete als Milieuschutzgebiete festzulegen, in denen bauliche Veränderungen wie Abriss, Neubau oder Modernisierungen nur mit behördlicher Genehmigung durchgeführt werden dürfen. Diese Maßnahme erschwert auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und kann Eigenbedarfskündigungen in diesen Gebieten einschränken.

Regelungen und Grundsätze des Milieuschutzes

Änderungen in Milieuschutzgebieten bedürfen aller Regelungen im Städtebaurecht, insbesondere den Paragraphen 172 und 174 BauGB. In den festgelegten Gebieten wird konkretisiert, dass genehmigungspflichtige Änderungen auch umfangreiche Modernisierungen und Grundrissveränderungen umfassen. Mieterhöhungen sind lediglich durch baubedingte Umstände tangiert, nicht jedoch durch nicht baubedingte Erhöhungen. Verstöße gegen die Bestimmungen des Milieuschutzes können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.

Die Stadt Frankfurt steht also vor der Herausforderung, den Spagat zwischen der Wahrung des sozialen Wohnraums und den Anforderungen der politischen Opposition, die eine schnellere Reprivatisierung fordert, zu meistern.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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