
Am 9. Juni 2025 hat das Bundeskabinett ein bedeutendes steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen, das die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland stärken soll. Im Fokus stehen insbesondere steuerliche Entlastungen und die Förderung der Elektromobilität im Bereich der Nutzfahrzeuge. Die Maßnahmen sind darauf ausgelegt, Unternehmen Anreize zur Investition zu bieten und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftssicher zu gestalten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hebt hervor, dass dieses Programm entscheidend für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die wirtschaftliche Stärke des Landes ist. Der Gesetzentwurf ist bereits auf dem Weg durch das Gesetzgebungsverfahren, mit einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages am 23. Juni 2025 und der geplanten Verabschiedung im Bundestag am 27. Juni 2025 sowie der Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025, wie trans.info berichtet.
Das steuerliche Investitionssofortprogramm umfasst mehrere zentrale Maßnahmen, die vor allem die Elektromobilität fördern sollen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung einer neuen, degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter, auch bekannt als „Investitions-Booster“. Dies umfasst eine erhebliche Abschreibung von 75 % im Jahr der Anschaffung für neu erworbene rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 gekauft werden. Der Abschreibungszeitraum erstreckt sich über sechs Jahre und wird schrittweise auf 2 % am Ende reduziert. Doch diese Regelung gilt ausschließlich für neue, batterieelektrische Fahrzeuge, zu denen auch E-LKW, E-Transporter und Busse zählen.
Förderung von E-Fahrzeugen
Ein weiterer entscheidender Schritt ist die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Besteuerung von E-Dienstwagen auf 100.000 Euro, was eine Erhöhung von zuvor 70.000 Euro darstellt. Höherwertige E-Fahrzeuge profitieren weiterhin von der 0,25-Prozent-Regelung, sofern sie rein elektrisch betrieben werden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt diese Maßnahmen als wichtigen Fortschritt für die Elektromobilität und insbesondere für die Nutzfahrzeuge, weist jedoch auf die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen hin. Dazu zählen unter anderem eine verbesserte steuerliche Behandlung von Leasingverträgen sowie die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis zum Jahr 2035 und die Absenkung des Stromsteuersatzes.
Zusätzlich sieht das Gesetz vor, die Körperschaftsteuer in mehreren Stufen ab 2028 von derzeit 15 % auf 10 % bis 2032 abzusenken. Damit wird die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen bis zum Jahr 2032 auf knapp 25 % sinken. Dieses Ziel steht im Einklang mit der Absicht, Deutschland wieder auf einen Wachstumskurs zu bringen und rechtzeitige Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen zu schaffen, wie bundesfinanzministerium.de darlegt.
Die Bundesregierung hebt dabei hervor, dass die Ausweitung der Forschungsförderung auch Teil des Programms ist. Hierzu wird die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungszulage von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro für den Zeitraum von 2026 bis 2030 erhöht. Diese Initiative zielt darauf ab, nicht nur die Elektromobilität zu stärken, sondern auch die Forschungslandschaft insgesamt zu fördern.