
Die Bundesregierung plant weitreichende Veränderungen im Mietrecht, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen und Obdachlosigkeit zu verhindern. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, die Schonfristzahlung zu erweitern, die aktuell schon bestehenden Mietern in Rückstand hilft. Dies wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) begrüßt, da es als Schritt zur Unterstützung von Mietern in Notlagen angesehen wird. Die Geschäftsführerin der BAGW, Sabine Bösing, hebt hervor, dass der Schutz vor ordentlichen Kündigungen ein notwendiger Bestandteil dieser Reform ist.
Derzeit haben Mieter, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind, die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung abzuwenden, wenn sie diese Rückstände innerhalb von zwei Monaten begleichen. Die neue Regelung soll jedoch auch auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Dies würde bedeuten, dass selbst nach einer vollständigen Nachzahlung von Mietschulden die Gefahr einer ordentlichen Kündigung weiterhin besteht, was Bösing kritisch anmerkt. Sie fordert in diesem Zusammenhang ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit und mehr sozial geförderten Wohnraum.
Forderungen nach weitergehenden Maßnahmen
Zusätzliche Stimmen zu den Änderungen kommen von Katja Kipping, der Vorsitzenden des Paritätischen Gesamtverbands. Sie bezeichnet die Verlängerung der Schonfrist als positiv, ist jedoch der Meinung, dass die Maßnahmen unzureichend sind. Kipping fordert starke Regulierungen im Mietsektor sowie eine verstärkte Mietpreisbremse, um bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen.
Die geplanten Änderungen stoßen jedoch nicht nur auf Zustimmung. Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ äußert Bedenken und kritisiert, dass die Vorschläge eine erhebliche Belastung für private Vermieter darstellen würden. Die Chefjustiziarin des Verbandes, Inka-Marie Storm, warnt, dass das Gesetz ausschließlich Mietschulden und Vorauszahlungen abdeckt, jedoch keine Nachforderungen von Nebenkosten berücksichtigt. Sie betont, dass diese Regelung private Vermieter in eine unangemessene Position bringen könnte, da sie oft auf einem Teil ihrer Forderungen sitzen bleiben und die Unsicherheit in den Mietverhältnissen steigt.
Laut aktuellen Schätzungen gelten in Deutschland rund 531.600 Menschen als wohnungslos, davon etwa 47.300 als obdachlos. Die bis zur Umsetzung der neuen Regelung erforderlichen weiteren Schritte und der Ausbau des sozial geförderten Wohnraums bleibt eine zentrale Herausforderung für die Politik.