
Die Element Insurance AG befindet sich seit März 2025 im endgültigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Insolvenz offiziell bestätigt und erteilt somit den betroffenen Kunden wichtige Informationen, die sie dringend beachten müssen. Rund 320.000 Verträge sind betroffen, darunter Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Viele Versicherte haben bereits ihre Verträge gekündigt, weshalb die Zahl der aktiven Verträge gesunken ist.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat alle bekannten Betroffenen per Brief informiert, um sie aufzufordern, ihre Ansprüche bis zum 31. Mai 2025 geltend zu machen. Diese Ansprüche müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, und zwar einschließlich ausstehender Schadensfälle sowie Prämienrückzahlungen. Eine Anmeldung der Ansprüche ist unter www.element-insolvenz.de möglich. Die BaFin bietet jedoch keine individuelle Beratung an, empfiehlt Versicherte jedoch, juristischen Rat oder Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen einzuholen.
Wichtige Fristen und Verfahrensdetails
Die Frist zur Anmeldung für Ansprüche läuft bis zum 31. Mai 2025, und Kunden sind angehalten, selbst aktiv zu werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die über Kooperationspartner wie Friday, hepster oder Panda versichert sind. Der Versicherungsschutz bei Element ist seit dem 1. April 2025 erloschen, und die meisten Versicherungsverträge endeten automatisch einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Aufgrund der Insolvenz stellen sich einige wichtige Fragen zur Auszahlung von Ansprüchen aus Schadensfällen. Diese hängen von der Gesamthöhe aller Forderungen im Insolvenzverfahren ab. Während Ansprüche aus Schadensfällen Vorrang vor anderen Gläubigerforderungen haben, ist unklar, inwieweit alle Ansprüche vollständig reguliert werden können. Die Auszahlung erfolgt aus dem Sicherungsvermögen des Unternehmens, wobei bei unzureichendem Vermögen eine anteilige Zahlung vorgesehen ist.
Ursachen der Insolvenz
Die Insolvenz von Element Insurance wurde durch die Überschuldung des Unternehmens verursacht, die am 20. Dezember 2024 der BaFin angezeigt wurde. In Folge dessen wurde das Neugeschäftsverbot verhängt, nachdem der Rückversicherungsschutz gekündigt wurde. Element arbeitete als vollständig digitaler Versicherer und war als White-Label-Versicherer tätig. Dies bedeutet, dass Kunden häufig unbewusst über Element versichert sein konnten, da der Kooperationspartner als Ansprechpartner auftritt.
Die BaFin rät dringend dazu, die eigenen Versicherungsunterlagen genau zu prüfen, um den tatsächlichen Risikoträger zu identifizieren. Versicherte sollten zudem rechtzeitig einen alternativen Versicherungsschutz organisieren, um mögliche Deckungslücken zu vermeiden. Schäden, die vor Vertragsende eintreten, sind rechtlich zwar gedeckt, jedoch gibt es keine Garantie auf eine vollständige Regulierung.
Für weitere Informationen und Details zur Insolvenz von Element Insurance ist es empfehlenswert, die Meldungen der BaFin sowie Artikel von Ruhr24 zu konsultieren.