
Am 18. Juni 2025, gegen 15:30 Uhr, wurde in Parsberg ein aufsehenerregender Vorfall registriert, bei dem ein 23-jähriger Fahrradfahrer von der Polizei kontrolliert wurde. Die Kontrolle fand statt, weil der Fahrer die Straße ohne zu treten befuhr. Dabei stellte sich heraus, dass das Fahrrad mit einem Gasgriff ausgestattet war, was es dem Hinterrad ermöglichte, selbstständig anzutreiben. Dieses spezielle Fahrrad wird als S-Pedelec eingestuft und hat eine maximale Geschwindigkeit von 32 km/h.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Fahren von S-Pedelecs sind klar. Laut der BMV müssen Fahrer in Deutschland über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und das Fahrzeug ist zudem versicherungspflichtig. Der 23-Jährige besaß jedoch keine gültige Fahrerlaubnis, was zu weiteren Maßnahmen seitens der Polizei führte. Seine Weiterfahrt wurde unterbunden und das Rad sichergestellt.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Elektrokleinstfahrzeuge
Die zugrunde liegende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die seit dem 15. Juni 2019 in Kraft ist, regelt unter anderem die Teilnahme dieser Fahrzeuge am Straßenverkehr. Mikromobilität umfasst kleine, elektrisch betriebene Fahrzeuge wie Tretroller und Segways, die als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet werden. Diese Fahrzeuge sind batteriebetrieben und emissionsfrei, was zu ihrer zunehmenden Beliebtheit beiträgt.
Elektrokleinstfahrzeuge müssen bevorzugt Radverkehrsflächen nutzen, andernfalls dürfen sie die Fahrbahn befahren. Die Nutzung von Gehwegen ist dagegen nicht erlaubt, unabhängig davon, ob der Motor in Betrieb ist oder nicht. Auch die Mitnahme von Passagieren oder Gegenständen auf dem Fahrzeug ist untersagt.
Regeln hinsichtlich der Sicherheit und Alkohol
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung betrifft die Alkoholgrenzen. So gilt die 0,5-Promille-Grenze auch hier, und für unter 21-Jährige sowie Führerschein-Neulinge gilt eine Null-Promille-Grenze. Diese Regelungen tragen zur Verkehrssicherheit bei und sind Teil der umfassenden Evaluierung der Verordnung durch die entsprechenden Behörden.
Die Vorfälle wie der in Parsberg verdeutlichen die Wichtigkeit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Straßenverkehr, insbesondere wenn es um die Nutzung von Schnellfahrgeräten wie S-Pedelecs geht. Der 23-Jährige sieht sich nun nicht nur mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert, sondern auch mit der Verantwortung für die Sicherheit im Verkehr.