
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer wegweisenden Entscheidung bestätigt, dass Google und dessen Muttergesellschaft Alphabet eine Geldbuße von insgesamt 2,4 Milliarden Euro zahlen müssen. Diese Strafe wurde ursprünglich im Jahr 2017 von der Europäischen Kommission verhängt, weil das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Insbesondere wurde festgestellt, dass Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ in den Suchergebnissen bevorzugt hat, was zu einer Herabstufung anderer Vergleichsdienste führte.
Die Generalanwältin am EuGH hatte zuvor die Forderung nach dieser Strafe unterstützt. In ihrem Votum stellte sie fest, dass die Einwände von Google als unbegründet angesehen werden. Obwohl die Meinung der Generalanwältin nicht bindend ist, folgt der Gerichtshof in der Regel ihrer Empfehlung. Dies legt nahe, dass die Richter die Argumente Googles hinsichtlich der Strafe von 4,1 Milliarden Euro nicht überzeugend fanden, die in einer Vorinstanz im Jahr 2018 verhängt wurde.
Hintergründe der Strafe
Die Europäische Kommission wirft Google vor, rechtswidrige Beschränkungen für Mobilgerätehersteller und Mobilfunkanbieter auferlegt zu haben. Um eine Lizenz für den App-Store des Unternehmens zu erhalten, waren Hersteller gezwungen, Googles Such-App und Browser vorzuinstallieren. Damit habe Google seine laut EU geltende monopolartige Marktstellung ausgenutzt. Im Rahmen der Entscheidung erkannte der EuGH, dass Googles Verhalten den Wettbewerb erheblich eingeschränkt hat.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen um Googles Marktpraktiken bestehen bereits seit Jahren. Der Anlass für das Verfahren war eine Beschwerde, die 2009 vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) eingereicht wurde. Dies führte zum offiziellen Verfahren gegen Google im Jahr 2010.
Implikationen für die Zukunft
Mit dem Urteil bekräftigt der EuGH, dass es nicht das Unionsrecht ist, das die beherrschende Stellung beanstandet, sondern deren missbräuchliche Ausnutzung durch Unternehmen wie Google. Die Richter betonen, dass Google eine besondere Verantwortung hat, den Wettbewerb nicht einzuschränken. Die finanziellen Mittel aus den verhängten Strafgeldern fließen in den EU-Haushalt und tragen dazu bei, die Beiträge der Mitgliedstaaten zu senken.
Die Entscheidung ist ein weiterer Schritt in einem langen Rechtsstreit, der die regulatorischen Herausforderungen widerspiegelt, mit denen Technologiegiganten konfrontiert sind. Fast eine Dekade nach dem ersten Verfahren bleibt Google weiterhin einem strengen europäischen Wettbewerbsrecht unterworfen, das darauf abzielt, fairen Wettbewerb zu gewährleisten und den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Generalanwältin des EuGH die Strafe als gerechtfertigt ansieht. Die Entwicklungen zur Strafe an sich sowie die vorangegangenen rechtlichen Schritte wurden umfassend beleuchtet. Auch Heise Online analysierte die Hintergründe und die Relevanz des Urteils für den Wettbewerb im digitalen Markt.