
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat eine wichtige Entscheidung bezüglich der Bindung an einen Abfindungsvergleich in einem Wasserschadenfall getroffen. Die Gerichtsurteile zeigen, wie bedeutend die Vollmachten im Versicherungsrecht sein können, insbesondere auch in der oft emotionalen und komplexen Situation, die ein Wasserschaden mit sich bringt. Recht und Politik berichtet, dass eine Immobilieneigentümerin an einen von ihrem Ehemann über ihren E-Mail-Account geschlossenen Abfindungsvergleich gebunden ist.
Die Immobilieneigentümerin hatte ihrem Ehemann den Zugang zu ihrem E-Mail-Account gewährt und dessen Nutzung geduldet, was im rechtlichen Sinne einen beachtlichen Anschein einer Vollmacht begründete. Dies hatte zur Folge, dass die Vereinbarung über eine einmalige Zahlung von 10.000 Euro auch dann gültig war, als spätere Folgeschäden zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
Hintergrund des Falls
Der Wasserschaden, auf den sich die Versicherung bezog, war erst 2011 entdeckt worden, nachdem er über längere Zeit die Bausubstanz der Immobilie geschädigt hatte. Die Versicherung zahlte im Jahr 2014 die vereinbarte Summe auf Basis des Abfindungsvergleichs. Diese Zahlung betrachtete die Versicherung als vollständige Abgeltung, auch für eventuelle Folgeschäden. Trotz der späten Entdeckung weiterer Schäden wollte die Immobilieneigentümerin nicht akzeptieren, dass die Vereinbarung rechtlich bindend sei, da diese ohne ihre Kenntnis durch ihren Ehemann ausgehandelt worden sei.
Im Jahr 2022 klagte sie daraufhin auf Ersatz weiterer Schäden, die erst im Jahr 2020 festgestellt wurden. Das Pfälzische Oberlandesgericht wies jedoch die Klage ab und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern. Der Senat stellte fest, dass die Eigentümerin das Handeln ihres Ehemanns als Teil der Vertretungsregelungen zurechnen muss. Die Bekanntgabe des E-Mail-Passworts und die Duldung der Nutzung des Kontos durch den Ehemann führten zu einem falschen Anschein, dass der Ehemann im Namen seiner Frau handelt.
Risiken bei Abfindungsvereinbarungen
Diese Entscheidung beleuchtet ein weiteres wichtiges Thema im Zusammenhang mit Wasserschäden: Die oft risikobehafteten Abfindungsvereinbarungen mit Versicherungen. Wie auf anwalt.de hinweisen, sollten Versicherungsnehmer besonders vorsichtig sein, wenn es um solche Vereinbarungen geht. Bei Wasserschäden, die beispielsweise durch Starkregen oder Hochwasser entstehen, haben viele Versicherer Schwierigkeiten bei der Schadensaufnahme und -regulierung.
Schadensregulierer vor Ort bieten zwar Unterstützung, können aber oft profitieren, wenn sie Kosten für den Versicherer einsparen. Dies kann zu Problemen für die Versicherungsnehmer führen, die häufig wenig Erfahrung in solchen Situationen haben und von der Dringlichkeit der Hilfe überfordert sind. Eine „schnelle und unbürokratische Hilfe“ wird verlockend, jedoch birgt die Unterzeichnung solcher Abfindungsvereinbarungen Gefahr: Später könnte der tatsächliche Schadensumfang größer sein als zunächst angenommen. Rücktritte von solchen Vereinbarungen sind oft schwierig.
In diesem Kontext wird empfohlen, vor der Unterzeichnung rechtlicher Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich vor möglichen unerwünschten Folgen zu schützen. Die jüngsten Entwicklungen im Fall vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken unterstreichen die Komplexität solcher rechtlichen Fragestellungen in Verbindung mit Versicherungen und sind ein eindringlicher Hinweis darauf, wie wichtig es ist, sich gut zu informieren und im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.