
Die Element Insurance AG muss sich seit März 2025 im endgültigen Insolvenzverfahren befinden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 die Insolvenz offiziell bestätigt. Die Probleme des Unternehmens resultierten aus einer Überschuldung, die bereits am 20. Dezember 2024 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt wurde, nachdem der Rückversicherungsschutz gekündigt worden war. Rund 320.000 Verträge, darunter Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, sind von der Insolvenz betroffen, und viele Versicherte haben infolge der Unsicherheit bereits ihre Verträge gekündigt, was zu einem Rückgang der Vertragszahl geführt hat.
Betroffene Kunden müssen ihre Ansprüche bis spätestens 31. Mai 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden. Dies betrifft sowohl ausstehende Schadensfälle als auch Prämienrückzahlungen. Ansprüche aus Schadensfällen haben dabei Vorrang vor Forderungen anderer Gläubiger. Es ist wichtig, dass Versicherte sich umgehend um alternative Versicherungsschutz kümmern, da der Versicherungsschutz seit dem 1. April 2025 erloschen ist und die meisten Verträge automatisch am 1. April 2025 um 24:00 Uhr endeten.
Pflichten für betroffene Kunden
Die BaFin hat alle bekannten Betroffenen per Brief über die Situation informiert. Ebenso rät die Behörde, Versicherungsunterlagen zu prüfen, um den tatsächlichen Risikoträger zu identifizieren, insbesondere wenn Kunden über Kooperationspartner wie Friday, hepster oder Panda versichert sind. Element Insurance war als vollständig digitaler und White-Label-Versicherer tätig, was dazu geführt hat, dass viele Kunden möglicherweise unbewusst bei Element versichert waren.
Die Anmeldung der Ansprüche sollte über die Website www.element-insolvenz.de erfolgen. Eine rechtzeitige Teilnahme ist entscheidend, um möglichst viele Ansprüche geltend machen zu können. Informationen zum Anmeldeprozess werden per Briefpost an die Betroffenen gesendet. Dies schließt auch die Verpflichtung ein, Schadensfälle anzumelden, die vor dem Vertragsende eingetreten sind. Eine vollständige Regulierung dieser Schäden ist jedoch nicht garantiert.
Auswirkungen der Insolvenz
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens bleibt unklar, wie hoch der Betrag sein wird, der letztlich zur Begleichung der Ansprüche zur Verfügung steht, da die Höhe der Forderungen und die Gesamtsituation des Sicherungsvermögens des Unternehmens zu berücksichtigen sind. Die BaFin hat zudem ein Neugeschäftsverbot für Element verhängt, was bedeutet, dass keine neuen Versicherungsverträge abgeschlossen werden dürfen.
Versicherte sollten die Informationen vom Insolvenzverwalter aufmerksam lesen und darauf achten, die Fristen einzuhalten. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt die BaFin, rechtlichen Rat oder Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen in Anspruch zu nehmen.
Weitere Details zu dieser Thematik finden Sie auf Ruhr24 sowie auf der Seite der BaFin.