Wirtschaftspolitik

Kreativwirtschaft steht auf der Kippe: KI und Urheberrecht in der Krise!

Am 25. Juni 2025 versammelten sich auf der 12. BVMI Kulturkonferenz in Berlin Experten der Kreativwirtschaft und Musikindustrie unter dem Motto „Culture: Back to Business“. Die Veranstaltung drehte sich um die wirtschaftliche Relevanz der Kreativwirtschaft, die in Deutschland etwa 2 Millionen Menschen beschäftigt und über 200 Milliarden Euro Umsatz generiert. Wirtschaftsstaatssekretärin Gitta Connemann betonte die entscheidende Rolle dieser Branche für Wachstum und Innovation.

Ein zentrales Thema war die Herausforderung durch Künstliche Intelligenz (KI), welche die Branche stark verändert. Die Musikindustrie warnte vor einer potenziellen Urheberrechts-Aufweichung durch generative KI. Victoria Oakley von der IFPI forderte eine Lizenzierung der Musiknutzung durch KI-Modelle, während Dr. Jonas Haentjes von EDEL die rasante Entwicklung in der Musikproduktion hervorhob. Er berichtete, dass täglich etwa 100.000 neue Songs produziert werden, von denen etwa 20.000 ausschließlich durch KI erzeugt sind.

Urheberrechtliche Fragestellungen

Die Diskussion über den Umgang mit generativer KI brachte auch rechtliche Fragestellungen auf. Die Kreativbranche beschäftigt sich intensiv mit der Frage, wer die Rechte an KI-generierten Werken besitzt und wie der Schutz originärer Schöpfungen gewährleistet werden kann. Das geltende Urheberrecht bietet dem Urheber umfassende Rechte, jedoch stellt sich die Frage, ob Output von generativer KI als urheberrechtlich schützenswert gelten kann. Laut Deloitte Legal wird der Output von KI nicht aus menschlicher geistiger Schöpfungsleistung, sondern durch maschinelles Lernen erzeugt.

Das Europäische Parlament hatte bereits im Oktober 2020 festgestellt, dass Werke von generativer KI momentan nicht urheberrechtlich geschützt sind, da Rechte an geistigem Eigentum eine natürliche Person im Schöpfungsprozess voraussetzen. Diese Auffassung wird durch den EU AI Act untermauert. Im März 2023 stellte das US Copyright Office fest, dass Urheberrechtsschutz nicht auf von Generativer KI geschaffene Werke ausgeweitet wird, es sei denn, der Mensch hatte kreative Kontrolle über den Inhalt.

Auswirkungen auf die Kreativwirtschaft

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI, betonte die wirtschaftliche Basis der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Notwendigkeit, einen Ausgleich zwischen Innovationsförderung und Schutz der Urheberrechte zu finden. Die Branche ist von hoher Innovationsdynamik geprägt, was neue Tätigkeitsfelder eröffnet, während gleichzeitig die Veränderungen des Arbeitsmarktes durch KI nicht ignoriert werden dürfen. Ein direkter Austausch zwischen Branche und Politik ist unerlässlich, um faire Lösungen zu entwickeln.

Die politischen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass die Wirtschaftskraft der Kreativwirtschaft erhalten bleibt und gestärkt wird. Die Herausforderung bleibt, die Balance zwischen den Bedürfnissen der Kreativen und den Möglichkeiten, die generative KI bietet, zu finden.

In Anbetracht der fortschreitenden Entwicklungen im Bereich der generativen KI wird die Notwendigkeit eines klaren rechtlichen Rahmens immer dringlicher, um sowohl die Kreativität zu fördern als auch die Rechte der Urheber zu schützen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert