
Am Donnerstag, den 26. Juni 2025, wird der Bundestag ein umfassendes Maßnahmenpaket der Bundesregierung verabschieden, das darauf abzielt, die wirtschaftliche Lage in Deutschland zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Entlastung für Unternehmen vor und setzt neue Anreize für Investitionen. Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr.
Ein zentrales Element des Pakets ist ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das mit einem Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr aufwartet. Dieser Plan, der von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD unterstützt wird, sieht weitere Entlastungen von 8,1 Milliarden Euro im kommenden Jahr sowie 11,8 Milliarden Euro im Jahr 2027, 12 Milliarden Euro im Jahr 2028 und 11,3 Milliarden Euro im Jahr 2029 vor. stern.de berichtet, dass der Bundesrat dem Paket in seiner Sitzung am 11. Juli zustimmen muss, was jedoch als Formsache gilt.
Details des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf umfasst verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Dazu gehört die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter. Zudem wird der Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 gesenkt, beginnend am 1. Januar 2028. Für Personengesellschaften sinkt der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne in drei Schritten von 28,25 Prozent auf 25 Prozent.
Weitere Maßnahmen beinhalten eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage. Diese Änderungen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die durch die unsichere wirtschaftliche Lage unter Druck stehen. bundestag.de hebt hervor, dass die Bundesregierung zudem den Ländern und Kommunen Entschädigungen für die erwarteten Steuerausfälle zugesagt hat, um ihre finanziellen Belastungen zu mindern.
Weitere Gesetzesvorlagen
Zusätzlich wird im Zuge der Sitzung auch über weitere Gesetze entschieden. Dazu gehört eine Fristverlängerung der Förderung beim Kita-Ausbau sowie zwei Gesetze zum Umgang des Bundeskriminalamts mit Daten. Die Verlängerung der Mietpreisbremse und Änderungen des Telekommunikationsgesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Breitband- und Mobilfunknetzen stehen ebenfalls auf der Agenda. Auch das Inkrafttreten neuer Vorgaben zur Tierhaltungskennzeichnung wird verschoben.
Diese vielfältigen Maßnahmen reflektieren den Willen der Bundesregierung, nicht nur die wirtschaftliche Stabilität zu fördern, sondern auch langfristige Rahmenbedingungen zu schaffen, die Investitionen anziehen und Arbeitsplätze sichern können.