
Am 27.06.2025 steht das schwarz-rote Wachstumspaket im Mittelpunkt der politischen Diskussion, nachdem es am 26.06.2025 im Bundestag verabschiedet wurde. Dieses umfassende Förderprogramm, auch bekannt als „Wachstumsbooster“ oder „Investitionsbooster“, zielt auf steuerliche Entlastungen für Unternehmen ab. Eine der zentralen Maßnahmen sind Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge sowie für Maschinen und Anlagen. Zudem ist eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 vorgesehen, wobei der Steuersatz von 15% auf 10% sinken soll, was die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen bis 2032 auf knapp 25% reduziert. Laut Bundesfinanzministerium sollen diese Maßnahmen Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Das Bundesfinanzministerium rechnet jedoch mit erheblichen Steuereinnahmeausfällen von knapp 46 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2029. Dies führt zu einem Streit zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die Verteilung dieser Ausfälle. Rund zwei Drittel der Steuerausfälle betreffen Länder und Kommunen, was zur Forderung führt, die Mindereinnahmen vollständig zu kompensieren. Insbesondere die Kommunen sehen sich mit einem Rekorddefizit von 25 Milliarden Euro aus dem Jahr 2024 konfrontiert. Um diesem Problem zu begegnen, hat eine Einigung zwischen Bund und Ländern stattgefunden, bei der die Mindereinnahmen der Kommunen über eine Anpassung der Umsatzsteuer-Festbeträge kompensiert werden sollen.
Steuerliche Maßnahmen im Detail
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen mehrere Punkte, die darauf abzielen, Unternehmen Anreize für Investitionen zu bieten. Dazu gehört die Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter von 30%, die für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 bis zum 1. Januar 2028 gilt. Für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, soll ein Abschreibungssatz von 75% gelten, basierend auf einer Bemessungsgrundlage von 100.000 Euro.
Ein weiteres Element ist die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungszulage von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro zwischen 2026 und 2030. Hierbei werden auch Gemein- und Betriebskosten über einen pauschalen Abschlag von 20% berücksichtigt.
Kritik und Herausforderungen
Trotz der positiven Absichten sieht sich das Programm auch Kritik gegenüber. Die Opposition äußert Bedenken, dass die vorgesehenen Milliarden-Steuersenkungen zu Haushaltslöchern führen, die dann durch Schulden gedeckt werden müssen. Der Bundesfinanzminister, Lars Klingbeil, wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur konkreten Umsetzung zeitnah vorzulegen. Für die Länder wird ungefähr die Hälfte der Steuerausfälle, etwa 8 Milliarden Euro, bereitgestellt, während die Kommunen eine vollständige Kompensation erhalten. Die Auszahlung der Gelder für die Länder erfolgt über diverse Programme, darunter ein Transformationsfonds für Krankenhäuser.
Am 11. Juli 2025 wird die Zustimmung des Bundesrats erwartet, um vor der Sommerpause Klarheit über die nächsten Schritte zu schaffen. Der nächste Koalitionsausschuss ist ebenfalls angesetzt, um weitere Themen, wie die Altschuldenregelung und die Unterstützung ostdeutscher Länder, zu erörtern. Die Debatte über die Verteilung von Steuerausfällen und die damit verbundenen Herausforderungen bleibt also spannend, wie tagesschau.de berichtet.