Wirtschaftspolitik

Neues Gesetz sorgt für Barrierefreiheit: Was 13 Millionen erwartet!

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft. Dieses neue Gesetz verpflichtet private Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Mit diesem Schritt werden rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen in den Fokus gerückt. Die Regelungen des BFSG setzen die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 um, die sich mit der Gewährleistung von Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums beschäftigt. Laut DAZ Augsburg sind technische Geräte, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie digitale Dienstleistungen von den neuen Bestimmungen betroffen.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen über mindestens zwei Sinne wahrnehmbar sind. Zu den Vorgaben zählen unter anderem gut lesbare, größenanpassbare Schrift und eine anpassbare Helligkeit und Kontrast. Auch strukturierte und verständliche Texte, gegebenenfalls in Leichter Sprache, sind gefordert. Des Weiteren müssen Alternativtexte für Bilder und Grafiken sowie Vorlesefunktionen für Texte und Bildunterschriften bereitgestellt werden. Die Bedienbarkeit muss auch ohne Maus gegeben sein.

Regelungen und Ausnahmen

Das BFSG gilt für alle Hersteller, Händler und Dienstleister. Kleinere Dienstleister mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind jedoch von den Bestimmungen ausgenommen. Bei Verstößen können Unternehmen mit behördlichen Änderungsauflagen und Bußgeldern bis zu 100.000 Euro rechnen. Zudem drohen die Abschaltung von Websites und Online-Shops sowie Abmahnungen durch Mitbewerber oder anerkannte Verbände.

Ein weiterer zentraler Punkt des BFSG ist die verpflichtende „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Diese muss jährlich aktualisiert auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht werden und die Anforderungen des Gesetzes beschreiben.

Hintergrund und EU-Vorgaben

Die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 wurde am 17. April 2019 angenommen und stellt barrierefreiheitsrelevante Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen auf. Der Text hat große Relevanz für den Europäischen Wirtschaftsraum und ist in mehreren Sprachen verfügbar, was die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten der EU erleichtert. Details zur Richtlinie sind im Amtsblatt veröffentlicht unter Eur-Lex.

Mit der Einführung des BFSG wird ein signifikanter Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft gemacht, wobei die gesetzlichen Vorgaben klare Standards für Barrierefreiheit setzen, die sowohl Unternehmen als auch die Betroffenen vor Herausforderungen stellen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert