
Am 28. Juni 2025 bereitet sich die Stadt Baden-Baden auf einen entscheidenden Bürgerentscheid vor, der am 29. Juni stattfinden wird. Der Aufruf zur Teilnahme kommt von Dr. Irmgard Tilemann, einer Badeärztin und Sprecherin des Badeärztlichen Vereins Baden-Baden e.V. In den letzten Wochen hat sich die Debatte um den geplanten Bau eines neuen Zentralklinikums in Rastatt „Am Münchfeldsee“ intensiviert. Bei diesem Bürgerentscheid geht es um die Zustimmung zu den Beschlüssen des Gemeinderats, die den Verbleib des Klinikstandorts Baden-Baden betreffen.
Die Abstimmung wird zeigen, ob die Bürger von Baden-Baden bereit sind, die Schließung des Krankenhauses in Balg zugunsten des neuen Klinikums in Rastatt zu unterstützen oder nicht. Dr. Tilemann warnt vor den tiefgreifenden Folgen eines solchen Verlustes und sieht eine existenzielle Gefahr für die Stadt Baden-Baden und ihre medizinische Infrastruktur. Die Kliniken in der Region sind Teil eines vernetzten Gesundheitsökosystems, das nicht nur Tausende von Arbeitsplätzen sichert, sondern auch die lokale Wirtschaft in Bereichen wie Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie unterstützt.
Bedeutung des Bürgerentscheids
Die Abstimmung wird folgende Frage aufwerfen: „Sind Sie dafür, dass die am 25.11.2024 vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse 1, 3 und 9 aufgehoben werden und die Stadt Baden-Baden dem Bau eines neuen Zentralklinikums nur unter der Maßgabe zustimmt, dass Baden-Baden dessen Standort ist?“
Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet, und wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger sowie EU-Staatsangehörige, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Baden-Baden leben. Eine Wahlbenachrichtigung ist nicht erforderlich, da diese automatisch versendet wurde. Wähler, die ihre Benachrichtigung nicht erhalten haben, sollten die Stadtverwaltung kontaktieren, um ihre Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen zu lassen.
Wahlmodus und Anforderungen
Die Stimme kann einfach als „Ja“ oder „Nein“ abgegeben werden. Für die Teilnahme im Wahllokal sind eine gültige Wahlbenachrichtigung und ein Ausweis – entweder Personalausweis oder Reisepass – erforderlich. Auch Briefwahl ist möglich, sofern der Antrag über die Wahlbenachrichtigung, einen QR-Code oder online gestellt wird. Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen muss bis spätestens zum Wahltag um 18 Uhr erfolgen.
Das vorläufige Wahlergebnis wird am Abend des Wahltags bekannt gegeben, während das endgültige Ergebnis am 3. Juli 2025 um 15 Uhr veröffentlicht wird. Wichtig zu beachten ist, dass ein gültiges Abstimmungsergebnis eine Mehrheit von mindestens 20% der Stimmberechtigten benötigt. Bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag können bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt werden, um sicherzustellen, dass jeder die Möglichkeit hat, an dieser entscheidenden Abstimmung teilzunehmen.
Dr. Tilemann und lokale Politiker appellieren erneut an die Bürger, ihre Stimme abzugeben und somit nicht nur die medizinische Qualität, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität und den Welterbe-Status von Baden-Baden zu sichern. Die Herausforderungen der Zukunft erfordern einen starken Zusammenhalt in der Community, um den Gesundheitsstandort Baden-Baden nachhaltig zu sichern.
Weitere Informationen über den Bürgerentscheid sind auf der Webseite von baden-baden.de und goodnews4.de verfügbar.