
In einer Verkehrskontrolle in Unkel wurde am 28. Juni 2025 ein 60-jähriger Rollerfahrer überprüft, der ohne gültige Versicherung unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch fest, was auf eine mögliche Fahrt unter Alkoholeinfluss hindeutet. Der Fahrer wurde daraufhin zur Polizeiwache begleitet, wo ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest durchgeführt wurde. Das Ergebnis könnte Folgen für den Fahrer haben, da er sich jetzt in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten muss.
Darüber hinaus wird gegen ihn ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen der Fahrt unter Alkoholeinfluss eingeleitet. Dies kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Laut Informationen von ADAC ist Alkohol am Steuer nicht nur gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer, sondern kann auch erhebliche rechtliche Folgen für den Fahrer haben.
Rechtliche Konsequenzen
Fahrten unter Alkoholeinfluss werden in Deutschland streng geahndet. Die Promillegrenzen für Autofahrer liegen bei 0,0 Promille für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit. Bei 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit und ab 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft werden kann. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.
Für den 60-jährigen Rollerfahrer könnte die Situation besonders kompliziert werden. Sollten seine Alkoholwerte im kritischen Bereich liegen, drohen ihm nicht nur Geldstrafen, sondern auch eine mögliche Fahrverbot und im schlimmsten Fall die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), sollte der Wert bei 1,6 Promille oder mehr liegen.
Die von den Behörden durchgeführten Atem-Alkoholtests geben den Wert in Milligramm pro Liter an, umgerechnet auf Promille. Eine Verweigerung des Tests könnte eine Blutentnahme zur Folge haben, was die rechtlichen Schwierigkeiten des Fahrers weiter verschärfen könnte.
Es ist zudem zu beachten, dass bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar vorläufig für Schäden aufkommt, jedoch bis zu 5000 Euro zurückfordern kann. Die Vollkaskoversicherung zahlt möglicherweise nur teilweise oder gar nicht, je nach Höhe der Alkoholisierung.
Der Vorfall sorgt für Aufsehen und könnte ein präventives Signal für andere Verkehrsteilnehmer sein, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen. Für Rückfragen zu diesem Vorfall steht die Polizei Linz/Rhein unter der Telefonnummer 02644-943-0 zur Verfügung.