Versicherung

Experten warnen: Restschuldversicherungen sind teuer und unnötig!

Ab dem 2. Januar 2025 treten neue Regelungen für Restschuldversicherungen in Kraft. Diese Versicherungen kommen häufig im Zusammenhang mit Kreditabschlüssen vor und sichern die Raten im Falle von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Jobverlust ab. Experten warnen jedoch vor den Kosten und der Wirksamkeit dieser Policen und raten von ihrem Abschluss ab. Der Bund der Versicherten (BdV), ein Verbraucherschutzverein, bezeichnet Restschuldversicherungen als „massiv überteuert“ und weist darauf hin, dass sie oft nur lückenhaften Versicherungsschutz bieten. Zudem werde durch die hohen Kosten die finanzielle Belastung der Verbraucher noch verstärkt, während die Versicherungen in der Realität selten eine Auszahlung leisten.

Die Veränderungen ab Januar 2025 sind Teil des § 7a Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der besagt, dass ein Restschuldversicherungsvertrag erst eine Woche nach der Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen werden darf. Viele Verbraucher nehmen diese Versicherungen in der Annahme in Anspruch, damit ihre Kreditraten im Ernstfall geschützt seien. Tatsächlich bestehen jedoch erhebliche Risiken, die oft nicht klar kommuniziert werden. Verbraucher müssen bei der Vermittlung häufig mit hohem Druck und Provisionen kämpfen, was zu einem Mangel an Sachverstand führt, da Vermittler meist keine Versicherungsexperten sind.

Kritik an Restschuldversicherungen

Die Verbraucherzentrale hat nicht nur die hohen Kosten dieser Versicherungen hervorgehoben, sondern auch die häufigen Ausschlüsse und Wartezeitklauseln in den Vertragsbedingungen kritisiert. Zudem müssen Kreditnehmer oft höhere effektive Jahreszinsen als im Kreditvertrag angegeben, bezahlen. Die Branche, in der diese Policen angeboten werden, reicht von Banken über Sparkassen bis hin zu Online-Kreditportalen. In vielen Fällen sind die angebotenen Restschuldversicherungen nicht die beste Wahl.

Stattdessen empfehlen die Verbraucherzentralen und der BdV Alternativen wie eine bedarfsgerechte Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Optionen bieten oft einen besseren Schutz bei umfangreichen Finanzierungen und integrieren sich besser in die bestehenden gesetzlichen Absicherungen der Arbeitnehmer.

Kündigung und Widerruf

Verbraucher, die bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, sollten wissen, dass eine Kündigung in der Regel möglich ist. Dabei müssen allerdings die vertraglichen Fristen beachtet werden. Die Kündigung oder der Widerruf der Restschuldversicherung sollten unabhängig vom Darlehensvertrag behandelt werden. Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen; bei Verträgen mit Todesfallabsicherung gilt eine Frist von 30 Tagen. Für ältere Verträge, die zwischen 2018 und Ende 2024 abgeschlossen wurden, ist zudem ein Hinweis auf das Widerrufsrecht erforderlich, der ab dem 2. Januar 2025 entfallen wird. 

Die Empfehlungen zur Kündigung beinhalten, diese per Einwurfeinschreiben durchzuführen. In vielen Fällen können Verbraucher auch einen Teil der gezahlten Prämien zurückerhalten. Um sicherzustellen, dass kein überflüssiger Versicherungsschutz besteht, sollten Verbraucher ihre bestehenden Policen regelmäßig überprüfen.

Der Steueraspekt ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen: Viele Versicherungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dies gilt auch für die Kirchensteuer. Für die Unterstützung bei der Steuererklärung steht ein Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung, der Verbrauchern hilft, ihre finanziellen Verpflichtungen besser im Griff zu behalten.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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