
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen wichtigen Schritt zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen in Deutschland beschlossen. Insgesamt werden 100 Milliarden Euro aus einem neu geschaffenen Sondervermögen bereitgestellt, um Länder und Kommunen bei der dringend benötigten Modernisierung ihrer Infrastrukturen zu unterstützen. Diese Investitionen sind Teil einer grundlegenden Neuausrichtung der Finanzpolitik, die als Reaktion auf den zunehmend unzureichenden Zustand der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland erfolgt, berichtet die Hasepost.
Die neuen Gesetzesentwürfe, die im Rahmen dieses Pakets verabschiedet wurden, regeln die Finanzierung von Infrastrukturprojekten sowie eine effiziente Haushaltsüberwachung. Ein zentraler Aspekt ist die Verteilung des Sondervermögens, das nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt wird. Diese Vereinbarung wurde zwischen dem Bundeskanzler und den Regierungschefs der Länder getroffen.
Gesundheit der Infrastruktur und öffentliche Investitionen
Der Investitionsbedarf in Deutschland ist immens. Öffentliche Nettoinvestitionen schwanken seit den 1990er Jahren um null, was zu einem gesunkenen Modernitätsgrad des öffentlichen Kapitalstocks geführt hat. Eine Allianz von Ökonomen hatte bereits die Einrichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung öffentlicher Investitionen gefordert, um diesem Missstand entgegenzuwirken. Laut WirtschaftsDienst ist der Zustand der Verkehrsinfrastruktur unzureichend und betrifft alle Verkehrsträger. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit von Maßnahmen.
Die Gesetzesentwürfe sehen vor, dass die Investitionsmaßnahmen nur dann finanziert werden, wenn sie nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Darüber hinaus können die Länder künftig denselben strukturellen Verschuldungsspielraum im Rahmen der Schuldenbremse nutzen wie der Bund, was ihren Haushaltsspielraum erheblich vergrößert. Die Möglichkeit zur Genehmigung von Maßnahmen reicht bis Ende 2036, was einen langfristigen Planungshorizont schafft.
Finanzielle Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Die Einführung dieses Sondervermögens geht einher mit einer grundlegenden Änderung des Grundgesetzes, die frigide Verteidigungsausgaben und ein separates Budget für Infrastruktur und Klimaschutz mit Kreditermächtigungen von bis zu 500 Milliarden Euro erlaubt. Diese Änderungen haben bereits zu unterschiedlichen Interpretationen geführt, einige sehen darin eine historische Entscheidung, während andere sie als politischen Schachzug der neuen Regierungskoalition betrachten.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR Wirtschaft) hat diese Maßnahmen kritisiert und empfiehlt zudem, verkehrsbezogene Einnahmen wie die Lkw-Maut und Kfz-Steuer verstärkt zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu nutzen. Auch die Einführung einer Pkw-Maut wird diskutiert, um eine nachhaltige Nutzerfinanzierung zu gewährleisten.
Eine schnelle Entscheidung zur Errichtung des Infrastruktur-Sondervermögens wirft Fragen hinsichtlich der Zweckbindung und der Zusätzlichkeit der Ausgaben auf. Der Koalitionsvertrag sieht daher vor, klare Ziele und spezifische Investitionsfelder zu benennen, um die Sinnhaftigkeit und Festigkeit dieser Maßnahmen sicherzustellen. Kritiker warnen, dass Mittel des Sondervermögens möglicherweise für bereits geplante Investitionen verwendet werden könnten, was die eigentliche Intentionalität untergraben würde.
Zusammenfassend stellt die Bereitstellung von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der öffentlich finanzierten Infrastruktur in Deutschland dar. Es bleibt abzuwarten, ob die gesetzten Rahmenbedingungen und Kontrollen tatsächlich zu den gewünschten Ergebnissen führen werden.