
Deutschland forciert den Ausbau erneuerbarer Energien, wobei über 65% der Nettostromerzeugung mittlerweile aus Wind- und Sonnenenergie stammen. Um die gesetzten Ziele bis 2030 zu erreichen, sind Investitionen von rund 350 Milliarden Euro dringend erforderlich, berichtet Immobilienmanager. Ein Schlüssel zu diesen Investitionen könnten offene Immobilienfonds darstellen, die bereit sind, wenn die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bestehen.
Im August 2024 präsentierte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz II (ZuFinG II). Dessen Ziel ist es, rechtliche Hemmnisse abzubauen, die gegenwärtig private Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur erschweren. Der Entwurf wurde am 27. November 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet. Offene Immobilienfonds können nun bis zu 15% ihres Volumens in erneuerbare Energien investieren, was ein erhebliches Investitionspotenzial von ungefähr 19 Milliarden Euro eröffnet.
Konkrete Beispiele und Potenzial
Ein Beispiel ist der Commerz Real Fonds hausInvest, der ein Volumen von 17 Milliarden Euro verwaltet und damit bis zu 2,5 Milliarden Euro in erneuerbare Energien investieren könnte. Experten betonen, dass die Kombination von Immobilien und erneuerbaren Energien nicht nur langfristige und stabile Erträge verspricht, sondern auch die Attraktivität der Immobilien erhöhen und Energiekosten senken kann. Darüber hinaus steigt die Unabhängigkeit von externen Energielieferanten durch die eigene Energieerzeugung.
Im Kontext dieser Entwicklungen bringt eine neue Diskussion über Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien frischen Wind. Am 21. Mai 2024 wurde ein Diskussionsentwurf für ein „Gesetz zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur“ veröffentlicht, wie Linklaters berichtet. Der Entwurf zielt darauf ab, sichere Rahmenbedingungen für private Investitionen durch Investmentfonds zu schaffen, und enthält Vorschläge zur Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sowie des Investmentsteuergesetzes (InvStG).
Regulatorische Vorgaben und steuerliche Aspekte
Gemäß den Vorschlägen im Diskussionsentwurf soll die steuerliche Privilegierung von Fonds im Vergleich zu klassischen Unternehmen der Energiewirtschaft eingeschränkt werden. Zudem wird erörtert, wie Investitionen in EEG-Anlagen über Infrastruktur-Projektgesellschaften (IPG) ermöglicht werden können. Es besteht eine Obergrenze von 15% des Wertes des Publikums-Sondervermögens für Beteiligungen an IPG, während Grundstücke von Dritten gepachtet werden dürfen.
Zu den vorgesehenen Änderungen gehört auch, dass gewerbliche Einkünfte eines Investmentfonds künftig einer definitiven Besteuerung unterliegen sollen, während Immobilienerträge als sonstige inländische Einkünfte besteuert werden. Diese umfassenden Regulierungen sollen den Zugang zu Investitionen in erneuerbare Energien erleichtern und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb gewährleisten.
Die Integration von Immobilien und erneuerbaren Energien wird allgemein als zentraler Baustein nachhaltiger Kapitalanlagen angesehen. Es wird erwartet, dass dadurch Synergien entstehen, die hohe Renditepotenziale bieten und die Nachhaltigkeitsziele des Landes unterstützen.