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BaFin warnt: Gallus Immobilien und Amagvik Int. AG in Gefahr!

Am 2. Juli 2025 veröffentlichte die BaFin einen deutlichen Warnhinweis bezüglich der Gallus Immobilien Gesellschaften und der Amagvik Int. AG. Der Vorwurf: Es besteht der Verdacht auf einen Verstoß gegen die Prospektpflicht, da Partizipationsscheine der Amagvik Int. AG ohne den erforderlichen genehmigten Prospekt angeboten wurden. Die BaFin betont, dass in Deutschland Wertpapiere nicht ohne einen von ihr genehmigten Prospekt öffentlich vermarktet werden dürfen, weshalb der Verdacht schwer wiegt.

Begleitend sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die auf eine Ausnahme von dieser Prospektpflicht hindeuten könnten. Anbieter und Emittenten haften gemäß § 14 b WpPG für die Nichtveröffentlichung eines Prospekts. Hierbei ist zu beachten, dass die BaFin im Prospektbilligungsverfahren nicht die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben oder die Seriosität des Emittenten prüft; sie beurteilt lediglich, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Inhalt verständlich und kohärent ist, wie die BaFin präzisiert.

Hintergrundinformationen zu den Gallus Immobilien Gesellschaften

Die Gallus-Gruppe war zuvor als Genossenschaft aktiv und hatte Gelder von Anlegern für Immobilienprojekte in der Schweiz eingeworben. Aufgrund von Problemen mit der BaFin wurde die Genossenschaft jedoch liquidiert, und Zins- sowie Rückzahlungen an die Anleger wurden ausgesetzt. In der Folge wurden die Anleger gedrängt, ihre Genossenschaftsanteile in Nachrangdarlehen an die Gallus-Immobiliengesellschaften umzuwandeln.

Die Liquiditätsprobleme der Gallus Immobilien Gesellschaften führten bereits zur Insolvenz der GIK 2 GmbH & Co. KG, und im Mai 2023 untersagte die BaFin den Vertrieb der Gallus Immobilien Wohnbau 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG sowie der Gallus Immobilien Wohnbau 2 GmbH & Co. geschlossene InvKG. Anleger wurden über Informationsveranstaltungen angesprochen, um sie von einem neuen Konzept zur Umwandlung von Nachrangdarlehen in die besagten Partizipationsscheine zu überzeugen, doch blieben kritische Fragen seitens der Anleger unbeantwortet.

Empfehlungen für betroffene Anleger

Die BaFin warnt betroffene Anleger davor, dem Umwandlungskonzept zuzustimmen. Es ist ratsam, die Möglichkeit auf Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Die BaFin fügt hinzu, dass Verstöße gegen die Prospektpflicht mit Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden können. In besonderen Fällen können die Geldbußen sogar bis zum Zweifachen des wirtschaftlichen Vorteils aus dem Verstoß verhängt werden. Verbraucher sollten Investitionen in Wertpapiere daher stets auf Basis aller erforderlichen Informationen vornehmen, um sich abzusichern.

Alle Informationen zur Hinterlegung eines gebilligten Prospekts können in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ der BaFin eingesehen werden. Zudem empfiehlt es sich, Hinweise zu fragwürdigen Anbietern an die Hinweisgeberstelle der BaFin zu senden, um mögliche Schäden in Zukunft zu minimieren.

Für weitere Details und Informationen sind die originalen Artikel unter anwalt.de und BaFin zu finden.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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