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Merz plant Bürgergeld-Reform: Höhere Anforderungen und neue Sanktionen!

Die Regierung unter der Führung von Friedrich Merz plant für das Jahr 2025 umfassende Änderungen am Bürgergeld, das 2023 als Nachfolger von Hartz IV eingeführt wurde. Ziel ist es, die Empfänger besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren und gleichzeitig die Ausgaben des Staates zu optimieren. Dies berichtet Merkur.

Der Haushaltsentwurf sieht eine Erhöhung der Ausgaben für das Bürgergeld um fünf Milliarden Euro vor, womit das Gesamtbudget auf nahezu 52 Milliarden Euro ansteigt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Bürgergeldempfängern, die durch die schwache Wirtschaft bedingt sind. Pflichtausgaben, wie der Regelsatz von 29,6 Milliarden Euro und die Kosten der Unterkunft von 13 Milliarden Euro, bilden den wesentlichen Teil des Budgets. Gleichzeitig plant die Merz-Regierung, im Bereich der Aktivleistungen, die den Jobcentern zur Verfügung stehen, eine Aufstockung um 150 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Reformansätze und Kritik

Merz legt besonderen Wert på eine Reform des Bürgergeldes, das als bürokratisch und beschäftigungsfeindlich kritisiert wird. Geplant ist die Einführung einer „Neuen Grundsicherung“, die eine stärkere Eigenverantwortung der Empfänger fördern soll. Die Reformziele sehen unter anderem die Abschaffung des Begriffs Bürgergeld vor und setzen höhere Hürden für den Leistungsbezug. Nur kooperationsbereite Personen sollen Sozialleistungen erhalten, während „Totalverweigerer“ mit Streichungen rechnen müssen. Dies kündigte Merz in Anlehnung an aktuelle Zahlen an, die besagen, dass ca. 5,7 Millionen Bürgergeldempfänger in Deutschland existieren, von denen 1,8 Millionen erwerbsfähig sind.

Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Strafen für verpasste Termine im Jobcenter. Diese könnten zu finanziellen Einbußen führen, was bei wiederholten Verstößen sogar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führen könnte. Dabei sind die Feedbacks zu diesen Maßnahmen kritisch, da Gewerkschaften und politische Gegner diese als „menschenverachtend“ erachten. Der Vorschlag steht im Kontext eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2019, welches eine 100-prozentige Kürzung von Sozialleistungen für unzulässig erklärte, was die Regierung berücksichtigen muss.

Fachliche Forderungen und Zukunftspläne

Im Zuge der Reform plant die Merz-Regierung auch, bis zu 700 Millionen Euro aus dem Budget für die Teilhabe am Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose zu verwenden. Fachleute betonen die Notwendigkeit, die Bürgergeldempfänger besser zu fördern, um Vermittlungshemmnisse abzubauen. Die Zahl der Stellenangebote ist durch die aktuelle Wirtschaftslage stark eingeschränkt, und viele Empfänger sind ohne Berufsabschluss, was ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt weiter verschlechtert. Qualifizierung und Weiterbildung gelten als Schlüssel zur Verbesserung der Integration in den Arbeitsmarkt.

Für 2026 und darüber hinaus sind verstärkte Investitionen in das Bürgergeld geplant, mit einer jährlichen Aufstockung des Budgets für Aktivleistungen um eine Milliarde Euro. Damit sollen insgesamt 9,95 Milliarden Euro bereitstehen, um die Jobcenter optimal auszustatten und die Integration von Arbeitsuchenden zu fördern, wie buerger-geld.org darstellt. Die Merz-Regierung sieht sich damit vor der Herausforderung, wirtschaftliche Erfordernisse und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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