Finanzen

Bye-bye Bürgergeld: Neue strenge Regeln für Hilfesuchende ab 2026!

Die Union hat sich durchgesetzt: Das Bürgergeldsystem wird in eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende umgestaltet. Dies wurde im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 verankert. Die neuen Regelungen treten ab 2026 in Kraft und bringen tiefgreifende Änderungen für alle Empfänger der Grundsicherung mit sich. Das Bürgergeld, das seit 2023 existiert, steht nach zwei Jahren vor dem Aus. Empfänger müssen sich auf strengere Rahmenbedingungen und Pflichten vorbereiten, wie Südkurier berichtet.

Die neue Grundsicherung wird insbesondere durch schärfere Sanktionen und eine verstärkte Mitwirkungspflicht geprägt sein. Arbeitslose Personen sind künftig verpflichtet, sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen. Die Bundesagentur für Arbeit sowie die Jobcenter sollen dabei unterstützend zur Seite stehen. Doch wer hilfsbedürftige Leistungen abgelehnt oder eine zumutbare Arbeit nicht angenommen hat, kann schneller und unbürokratischer sanktioniert werden – bis hin zum vollständigen Entzug der Leistung. Dabei werden jedoch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Leistungskürzung beachtet, die festlegen, dass Kürzungen über 30% unzulässig sind.

Änderungen bei der Berechnung der Regelsätze

Im Zuge der Reform wird auch das Berechnungsverfahren der Regelsätze angepasst. Diese wird an den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie angeglichen. Die geplanten Regelsätze für das Jahr 2025/2026 bleiben zunächst auf dem Niveau des Bürgergelds, und zwar wie folgt:

Personengruppe Regelsatz (in Euro)
Alleinstehende/Alleinerziehende 563
Paare (pro Partner) 506
Kinder 0–5 Jahre 357
Kinder 6–13 Jahre 390
Jugendliche 14–17 Jahre 471

Die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden übernommen, sofern sie als angemessen gelten. Zugleich wird der Zugriff auf wesentliche Daten für Ämter erleichtert, um Sozialleistungsmissbrauch zu verhindern. Geplant ist ein vollständiger Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden.

Neues Regelwerk für die Grundsicherung

Die Änderungen der neuen Grundsicherung zielen auf eine schnellere und nachhaltigere Integration in den Arbeitsmarkt ab. Neben dem Wiederherstellen des Vermittlungsvorrangs sollen auch die Mitwirkungspflichten verschärft werden, insbesondere bei mehrfacher Verweigerung einer zumutbaren Arbeit. Zudem werden die Karenzzeiten für Vermögen abgeschafft und die Prüfung der Wohnkosten verschärft.

Anspruch auf die neue Grundsicherung haben alle erwerbsfähigen Personen, die hilfebedürftig sind und nicht über ausreichende eigene Mittel verfügen. Angehörige in Bedarfsgemeinschaften erhalten ebenfalls anteilige Leistungen. Damit verbunden ist die notwendige Voraussetzung der aktiven Mitwirkung an der eigenen Arbeitsmarktintegration, um in den Genuss von Leistungen zu kommen, wie auch Bürger-Geld festhält.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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