
Am 6. Juli 2025 berichten mehrere Medien über die Nutzung von Zählpixeln durch den Hessischen Rundfunk, um das Surfverhalten der Nutzer auf seinen Webseiten statistisch zu analysieren. Diese kleinen, 1×1-Pixel großen grafischen Elemente werden von einem Server an den Client ausgeliefert und ermöglichen die Logdatei-Aufzeichnung und -analyse von Webseiten, Apps und E-Mails. Diese Technik hat den Vorteil einer geringen Ladezeit und beeinträchtigt nicht die Darstellung der Inhalte auf den Seiten. Trotz dieser Vorteile ist die rechtliche Einordnung des Zählpixels jedoch unklar.
Laut dem Hessischen Rundfunk können Nutzer der Erfassung und Übermittlung ihrer Daten widersprechen. Diese Option ist wichtig, da Zählpixel in der Regel personenbezogene Daten übertragen, die nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützenswert sind. Anbieter von digitalen Diensten sind demnach verpflichtet, eine wirksame Einwilligung der Nutzer einzuholen, bevor sie Zählpixel einsetzen. Dies geschieht, weil die übermittelten Werte oft einer konkreten Person zugeordnet werden können. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung drohen rechtliche Konsequenzen.
Nutzungsrechte und Datenschutz
Der Hessische Rundfunk ermöglicht zudem eine Verwaltung der Anzeige externer Inhalte wie Text, Bild und Video. Bei Aktivierung dieser externen Elemente wird eine Verbindung mit dem Anbieter hergestellt, was weitere Übertragungen von Nutzerdaten zur Folge haben kann. Wenn Nutzer externe Inhalte deaktivieren, wird ihre Zustimmung auf der betreffenden Seite erneut eingeholt. Diese klaren Hinweise zum Umgang mit persönlichen Daten sind Teil der Bemühungen des Hessischen Rundfunks, mehr Transparenz und Kontrolle für die Nutzer zu schaffen.
Gemäß der Orientierungshilfe der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden ist für die Verwendung von Zählpixeln wichtig, dass keine personenbezogenen Daten ermittelt werden. Dies liegt daran, dass die Übermittlung der öffentlichen IP-Adresse, wenn sie nicht zwingend für den digitalen Dienst notwendig ist, nicht als Zugriff im Sinne des TDDDG gewertet wird.
Die Nutzung von Zählpixeln wird somit kritisch betrachtet, da Anbieter sicherstellen müssen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten und die notwendigen Einwilligungen einholen. Daher bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um Zählpixel und deren rechtliche Einordnung weiter entwickelt. Während die Technologie viele Vorteile für die Analyse des Nutzerverhaltens bietet, stellt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eine Herausforderung für viele Anbieter dar.
Für weitere Informationen über die Grundlagen der Zählpixeln und deren rechtliche Situation können Interessierte den Artikel von hessenschau.de und die Seite des Bayerischen Datenschutzbeauftragten besuchen.