
Mit der seit 2012 geltenden Regelung kann jeder, der 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, ohne Abschläge in Rente gehen. Diese Möglichkeit wird durch die schwarz-rote Regierungskoalition aufrechterhalten, was für viele Versicherte von großer Bedeutung ist. Ein vorzeitiger Renteneintritt kann jedoch nur zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter beantragt werden. Stern berichtet, dass etwa jeder Dritte, der regulär in Rente geht, den Umgang mit dieser Option wählt.
Wenngleich die Möglichkeit, frühzeitig in Rente zu gehen, verlockend erscheint, sollten sich Versicherte der finanziellen Auswirkungen bewusst sein. Ein vorzeitiger Rückzug aus dem Arbeitsleben kann dazu führen, dass zwei Jahre weniger in die Rentenkasse eingezahlt werden, was letztendlich zu einem Rentenverlust führen kann. Durchschnittsverdiener müssten mit etwa 80 Euro weniger Rente pro Monat rechnen, wenn sie diesen Schritt wählen.
Frührente und Arbeitsmöglichkeiten
Erfreulicherweise müssen Personen, die Frührente beziehen, nicht auf eine weitere Erwerbstätigkeit verzichten. Sie können weiterhin arbeiten und sowohl Gehalt als auch Rente beziehen. Die Hinzuverdienstgrenze, die noch im Jahr 2022 bei 46.060 Euro lag, wurde zum 1. Januar 2023 vollständig aufgehoben. Somit steht es den Frührentnern frei, normal weiterzuarbeiten und in die Rentenkasse einzuzahlen.
Ein Punkt, den es zu beachten gilt, ist, dass bei einem höheren Einkommen, das durch die Kombination von Frührente und Gehalt entsteht, auch ein höherer Steuersatz zur Anwendung kommt. Aktuell plant die Koalition, dass 2000 Euro steuerfrei bleiben, aber es bleibt unklar, ob diese Regelung auch für die abschlagsfreie Frührente gilt.
Voraussetzungen für die Altersrente
Die Deutsche Rentenversicherung informiert umfassend über die Anforderungen, die für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte gelten. Es müssen 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden, wobei nicht jeder dieser Jahre durch eine Beschäftigung belegt sein muss. Auch Zeiten der Erziehung von Kindern, Pflegezeiten sowie Wehr- oder Zivildienst gelten als anrechnungsfähig.
Klar definierte Regelungen ermöglichen es verschiedenen Gruppen, ihre Rentenansprüche zu realisieren. So können etwa Versicherte der Jahrgänge 1949 bis 1963 vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Für später geborene Jahrgänge schließt das Renteneintrittsalter jedoch für diejenigen, die vorzeitig in Rente gehen möchten, Abschläge von bis zu 14,4 % ein, was eine sorgfältige Planung erforderlich macht.
Wer sich daher mit der Möglichkeit der Frührente auseinandersetzt, sollte sich spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn um die Antragsstellung kümmern. Eine umfassende Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist ebenfalls empfehlenswert, um alle Optionen und potenziellen Risiken abzuwägen. Näheres dazu finden Sie hier.