
Im Jahr 2024 werden insgesamt 129 bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen Deutschlands mit einem Zuschuss von 79 Millionen Euro unterstützt, berichtet der GKV-Spitzenverband. Diese Summe stellt eine Steigerung der Fördermittel im Vergleich zum Vorjahr dar. Auch für 2025 sind die Förderungen bereits festgelegt: 121 Krankenhäuser werden dann 60 Millionen Euro von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen erhalten, um ihre finanzielle Stabilität zu sichern. Die Höhe der Zuschläge variiert je nach Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen, was eine wichtige Voraussetzung für die Förderung darstellt.
Die Struktur der Zuschläge gestaltet sich wie folgt: Ein Krankenhaus mit ein oder zwei Fachabteilungen kann einen Zuschuss von 500.000 Euro erhalten. Für jede zusätzliche Fachabteilung werden weitere 250.000 Euro gezahlt, wodurch die Gesamtsumme pro Krankenhaus zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro liegen kann. Für das Jahr 2026 sind bereits Zuschüsse von je 500.000 Euro für 91 Häuser, 750.000 Euro für 18 Häuser und 1 Million Euro für 20 Häuser eingeplant. Die finanzielle Unterstützung dient dazu, strukturelle Defizite auszugleichen, die durch die spezifischen Bedürfnisse der ländlichen Regionen entstehen.
Kriterien für die Zuschlagsfähigkeit
Um für die Sicherstellungszuschläge in Frage zu kommen, müssen Krankenhäuser bestimmte Kriterien erfüllen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Dazu gehört unter anderem, dass sie eine innere Medizin und eine chirurgische Fachabteilung für Notfälle vorhalten müssen, ebenso wie, in bestimmten Fällen, ein Angebot in der Geburtshilfe oder Gynäkologie sowie in der Kinder- und Jugendmedizin. Diese Anforderung soll sicherstellen, dass die ländliche Bevölkerung im Bedarfsfall eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung erhält.
Die Identifizierung und jährliche Liste der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser erfolgt durch den GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bis zum 30. Juni. Dies geschieht unter Berücksichtigung von Faktoren, die die Erreichbarkeit und die Versorgungsbedarfe der regionalen Bevölkerung betreffen. Flächendeckende Versorgungsengpässe gelten als gefährdet, wenn Bürger bei der Schließung eines Krankenhauses mehr als 30 Minuten mit dem Pkw fahren müssen, um zur nächsten Einrichtung zu gelangen.
Regionale Verteilung der Zuschläge
Die Verteilung der geförderten Kliniken ist regional unterschiedlich. In Brandenburg erhalten 28, in Mecklenburg-Vorpommern 25 und in Bayern 13 Krankenhäuser Sicherstellungszuschläge. Die Verteilung zeigt folgende Übersicht:
Bundesland | Anzahl geförderter Krankenhäuser |
Brandenburg | 28 |
Mecklenburg-Vorpommern | 25 |
Bayern | 13 |
Sachsen-Anhalt | 11 |
Niedersachsen | 10 |
Thüringen | 9 |
Schleswig-Holstein | 8 |
Hessen | 7 |
Rheinland-Pfalz | 7 |
Sachsen | 6 |
Nordrhein-Westfalen | 3 |
Baden-Württemberg | 2 |
Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung gibt es immer wieder Kritik an der fehlenden Nachweispflicht für die Teilnahme an der Notfallversorgung. Diese Aspekte werfen Fragen über die Langfristigkeit der finanziellen Zuschüsse auf, insbesondere in Anbetracht der strukturellen Herausforderungen, die viele ländliche Krankenhäuser bewältigen müssen. Weitere Informationen zu den Kriterien und Regelungen finden sich auf den Webseiten des Bibliomed Managers sowie des G-BA.