
Am 11. Juli 2025 steht das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung im Zentrum der Diskussionen des Bundesrats. Die mittelständische Wirtschaft äußert heftige Kritik an den aus ihrer Sicht unzureichenden Maßnahmen, die im Gesetzentwurf enthalten sind. Der Chef der Stiftung Familienunternehmen und Politik, Rainer Kirchdörfer, hat die ersten Schritte bewertet und weist zugleich darauf hin, dass eine bloße Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsbedingungen sowie eine geplante Senkung der Körperschaftsteuer nicht ausreichen werden, um die benötigten Investitionen in Deutschland zu fördern. Laut Kirchdörfer ist eine grundlegende strukturelle Entlastung in den Bereichen Energiepolitik und Bürokratie zwingend notwendig.
Kirchdörfer hebt außerdem hervor, dass auch die SPD als Koalitionspartner gefordert ist, konkrete Fortschritte zu zeigen. Das Investitionssofortprogramm soll nicht nur im Bundesrat beraten werden, sondern auch von Kanzler Friedrich Merz, der aktuell Gespräche mit Vertretern der Länder führt, kritisch unter die Lupe genommen werden. Diese Gespräche könnten entscheidend dafür sein, wie das Programm zukünftig ausgestaltet werden kann.
Kernmaßnahmen des Investitionsbooster
Der Gesetzentwurf, vorgestellt von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD, zielt darauf ab, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu verbessern. Zu den bedeutendsten Maßnahmen gehören verschiedene Aspekte, die aus dem aktuellen Koalitionsvertrag stammen. Insbesondere der Investitions-Booster mit einer degressiven Abschreibung sollte hier hervorgehoben werden.
- Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter.
- Die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes bis 2032, beginnend mit 14 % im Jahr 2028 und sinkend auf 10 % ab 2032.
- Begünstigungen für E-Autos, die eine degressive Abschreibung sowie eine Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen beinhalten.
- Eine Ausweitung der Forschungszulage auf neue Fördersätze und anspruchsvolle Projekte.
Die Regierung plant, die degressive Abschreibung erstmals im Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden, wobei die maximalen Absetzungen auf 30 % der Anschaffungskosten beschränkt sind.
Reform der Körperschaftsteuer und Thesaurierungsbesteuerung
Zusätzlich zur Abschreibung wird der Körperschaftsteuersatz in mehreren Schritten gesenkt. Die Absenkungen erfolgen folgendermaßen:
Veranlagungszeitraum | Körperschaftsteuersatz |
---|---|
2028 | 14 % |
2029 | 13 % |
2030 | 12 % |
2031 | 11 % |
ab 2032 | 10 % |
Darüber hinaus soll der Einkommensteuersatz für nicht entnommene Gewinne von 28,25 % auf 25 % in drei Stufen gesenkt werden. Der Fokus liegt auf der Stärkung der finanziellen Basis der Unternehmen, um deren Investitionskraft zu erhöhen.
Bei den E-Fahrzeugen wird nicht nur eine neue degressive Abschreibung eingeführt, sondern auch die Bruttolistenpreisgrenze für betriebliche Dienstwagen deutlich angehoben. Diese Maßnahmen sollen die Attraktivität von Elektroautos im Unternehmensverkehr steigern.
Zielgerichtete Forschung und Entwicklung
Zusätzlich wird die Forschungszulage erhöht, um innovative Projekte zu unterstützen. Die neue Regelung sieht eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage von 10 auf 12 Millionen Euro vor, um eine breitere Unterstützung für Unternehmen zu gewährleisten, die in Forschung und Entwicklung investieren wollen.
Die Bundesregierung möchte das Gesetzgebungsverfahren zügig abschließen, um vor der parlamentarischen Sommerpause Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat zu erhalten. Der Erfolg dieser Maßnahmen könnte entscheidend für die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sein, insbesondere vor dem Hintergrund der scharfen Kritik des Mittelstands.
Für einen detaillierteren Einblick in die Thematik verweisen wir auf die Berichterstattung von Augsburger Allgemeine sowie auf die umfassende Analyse von KPMG.